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Dies stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz dar und kann mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Inwieweit auch eine Störung der Totenruhe vorliegt ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Regensburg noch zu prüfen. Außerdem sollen vier Mitarbeiter des städtischen Krematoriums im Zeitraum von 2011 bis 2016 in zwei Fällen Spenden in unbekannter Höhe, die anlässlich von Trauerfeiern für wohltätige Zwecke gesammelt worden waren, für sich selbst verwendet haben.
Schließlich sollen im Jahr 2016 in zwei Fällen Urnen als normales Päckchen versandt, den Hinterbliebenen aber ein um 40 EUR höherer Preis für einen Urnenspezialversand in Rechnung gestellt worden sein. Auch dies wäre strafbar als Betrug.
Aufgrund dessen wurde ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Die weiteren Ermittlungen und die anstehende Auswertung der sichergestellten Unterlagen müssen erst zeigen, ob und in welchem Umfang sich der Anfangsverdacht bestätigt. Für die Betroffenen gilt in jedem Fall die Unschuldsvermutung.