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Mobil1Regensburgs Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wurde mit der Auflage von nicht näher bezeichneten Kontaktverboten  aus der Untersuchungshaft entlassen. Wie die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg in einer Presseerklärung mitteilte, wird mit der Außervollzugsetzung des Haftbefehls dem geänderten Umstand Rechnung getragen, dass angesichts des Fortschreitens der Ermittlungen inzwischen mildere Mittel als der Vollzug der Untersuchungshaft ausreichend erschienen, um der Verdunkelungsgefahr zu begegnen. Auch die Staatsanwaltschaft Regensburg war einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls im laufenden Beschwerdeverfahren zuletzt nicht mehr entgegengetreten. Bei Nichtbefolgung der zur Abwendung des Vollzugs der Untersuchungshaft erteilten Auflagen müsste der Beschuldigte jedoch mit einer erneuten Invollzugsetzung des Haftbefehls rechnen. Ob der Haftbefehl zu gegebener Zeit aufgehoben werden kann, hängt vom weiteren Verlauf der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg ab.