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Das Landratsamt Kelheim lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ein, sich für das richterliche Ehrenamt beim Verwaltungsgericht Regensburg zu bewerben
Logo Landkreis Kelheim (Grafik: Landratsamt Kelheim)Derzeit stehen die nächsten Wahlen der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Regensburg für die Amtsperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030 statt. Bewerbungsschluss ist der 14.06.2024.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter (*im Text wird zur Vereinfachung häufig das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch stets alle Geschlechter. Wir bitten um Verständnis) wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und –richter aus.
Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte besteht darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren. Bei den Beratungen mit den Berufsrichtern brauchen ehrenamtliche Richter nicht über juristische Fachkenntnisse zu verfügen. Hingegen verlangt dieses Ehrenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen.
Umfangreiche Informationen zum Thema richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht können der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr – nunmehr Bayerisches Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration – entnommen werden:
https://www.vgh.bayern.de/mam/service/richterliches_ehrenamt_broschuere_bfrei3.pdf
Aus den Vorschlagslisten, die nun in 2024 von den zum Gerichtsbezirk gehörenden Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt werden, wählt ein Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Regensburg die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richtern.
 
Voraussetzungen:
Der ehrenamtliche Richter muss deutscher Staatsbürger sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Bezirkes des Verwaltungsgerichtes Regensburg haben.
 
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters ist ausgeschlossen, wer
Des Weiteren kann zum ehrenamtlichen Richter nicht berufen werden, wer
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht berufen werden.
Sich bewerbende Personen sollen nicht nur bereit, sondern zudem interessiert und in der Lage sein, das Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters auch tatsächlich wahrzunehmen. Interessierten müssen sich zudem ausdrücklich zur Verfassungstreue erklären.
Des Weiteren können die Städte und Gemeinden wie auch jeder Bürger geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.
Für Fragen steht Sabine Brandl-Steiger, Zi-Nr. 03.76 (Tel. 09441/207 – 2010) zur Verfügung.
Interessenten werden hiermit eingeladen, sich bis spätestens Freitag, 14.06.2024 für das ehrenamtliche Richteramt am Verwaltungsgericht Regensburg schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Abteilung 2, Astrid Heuberger, Donaupark 12, 93309 Kelheim oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder persönlich im Landratsamt Kelheim bei Sabine Brandl-Steiger, Zi-Nr. 03.76 (Tel. 09441/207 – 2010) zu bewerben.
Die Bewerbung muss Vor- und Familiennamen, Anschrift, Beruf, Geburtstag und Geburtsort genau bezeichnen.
Weitere Informationen sowie einen Bewerbungsbogen finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Kelheim www.landkreis-kelheim.de 
 
Sonja Endl
Stellvertretende Pressesprecherin