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Logo Editorial mit Hinweis (Grafik: br-medienagentur)„Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation, füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift.“ (Cyril Northcote Parkinson)

Als Herausgeber der regionalen Online-Zeitung für den Landkreis Kelheim werde ich nicht immer, aber immer öfter mit Gerüchten und „neuesten Nachrichten vom Flur-Funk“ konfrontiert, die kursieren: „Habt ihr das und das schon gehört? Darüber solltet ihr mal etwas schreiben. So was interessiert die Leute.“ Doch Vorsicht ist geboten: Audiatur et altera pars! Es möge auch die andere Seite gehört werden. Denn ein Gerücht bleibt ein Gerücht, solange es keine beweiskräftige und recherchierbare Basis dafür gibt. Doch wie soll ein Journalist investigativ recherchieren, wenn ihm Steine der Art in den Weg gelegt werden, dass seine Anfragen bei Kommunen, Institutionen und involvierten Personen ignoriert und nicht beantwortet werden? Aus in den Weg gelegten Steinen kann man bekanntlich Brücken bauen. Doch was nutzt dies, wenn das Gegenüber den halben Weg über die Brücke nicht finden will? Sprich: Nicht annähernd bereit ist, Stellung zu beziehen. Dann kommt einem doch der Spruch „An jedem Gerücht ist etwas Wahres.“ in den Sinn. Oder?
Gelingt es einem Journalisten dann doch, aussagewillige Gesprächspartner zu finden, um dem Gerücht auf die Spur zu kommen, muss er dennoch vorsichtig agieren. Informanten coram publico mit Namen zu benennen, ist presserechtlich ein absolutes NO GO und der Schutz journalistischer Quellen ist eine Grundvoraussetzung der Pressefreiheit. Steht eine Person aber öffentlich zu ihrem Gesagten und genehmigt dem Journalisten eine Namensnennung, sollte einer Veröffentlichung des Berichtes nichts im Wege stehen. Ganz bewusst schreibe ich hier SOLLTE, denn dem ist nicht so: Mit anwaltlicher Vertretung wurde mir untersagt, einen Bericht weiterhin zu veröffentlichen. Wäre dieser Bericht in einem Druckmedium erschienen, wäre es schlecht möglich gewesen, ihn rückgängig zu machen. In meiner Online-Zeitung konnte ich jedoch, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und nur aus Goodwill, den betreffenden Bericht – vorerst – abschalten.
So viel zur hochgelobten Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit, herausgegeben von „Reporter ohne Grenzen“ (Quelle: www.reporter-ohne-grenzen.de , 30.06.2018), wird Deutschland auf Platz 15 geführt; davor Länder wie Norwegen, Dänemark, die Niederlande und Jamaika. Beschämend, oder? Noch ist es in unserem Land – m. W. – nicht vorgekommen, dass kritische Journalisten als „Verräter“ beschimpft, verhaftet oder gar ermordet werden, was aber auch in europäischen, demokratischen Ländern schon mehrfach vorgekommen ist – und nicht nur in „Bananen-Republiken“. Doch unter Druck mundtot zu machen, ist heute schon hier wohl eine praktikable Lösung, eine persona non grata und deren Arbeitsweise zu behindern.
Ich, für meine Person, halte es mit unserem Dichterfürsten Johann Wolfgang von Goethe, der bereits zu seinen Lebzeiten zur Pressefreiheit aufrief:
„O Freiheit süß der Presse!
Kommt, lasst uns alles drucken
Und walten für und für;
Nur sollte keiner mucken,
Der nicht so denkt wie wir.“
Ich wünsche Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, schöne Sommermonate, einen erholsamen Urlaub und allzeit unzensierte Informationen.
Ihr
Herausgeber