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Editorial (Grafik: br-medienagentur)Cui bono?
(Marcus Tullius Cicero)

„Cui bono?“ Wem nützt es? Diese Frage geht mir schon lange nicht mehr aus dem Sinn. Und gerade jetzt, wo einem an jedweder Befestigungsmöglichkeit entlang der Straßen Menschen auf Plakaten zulächeln und mit Slogans ihrer Partei, die man im Vorbeifahren kaum lesen und deren Aussagen man kaum realisieren kann, um Wählerinnen und Wähler für die bayerische Landtagswahl am 14. Oktober zu werben, verfestigt sich in mir stärker denn je die Frage „Cui bono?“.
Nützt es den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich, den Versprechungen der Politikerinnen und Politiker vor der Wahl zu glauben? Wird sich etwas ändern, wenn man sich mit Stammtischparolen, die einige Parteien zu ihrem Wahl-Credo gemacht haben, überzeugen lässt und, entgegen seiner bisherigen Wahlgepflogenheiten, sein Kreuzchen einmal einer ganz anderen Partei schenkt?
„Cui bono?“, beispielsweise, wenn die bayerische Regierung 700 Millionen Euro für ein Raumfahrtprogramm mit dem Namen „Bavarian One“ ausgeben will? Übrigens kein Fake, wie auch ich ursprünglich dachte, sondern Realität. Könnte man die für solch einen Irrsinn vorgesehenen finanziellen Mittel, oder zumindest einen Teil davon, nicht für ein Wahlversprechen der Regierungspartei verwenden? Der Ministerpräsident verspricht 30.000 neue Kinderbetreuungs- und 10.000 neue Hortplätze in Bayern zu schaffen, doch im Nachtragshaushalt 2018 ist dafür kein Geld vorgesehen.
Ein ganz anderes Beispiel zu „Cui bono?“: Wem nützt es, dass die, auch von unserer Kanzlerin, so vielgerühmte Meinungs- und Pressefreiheit – auch in unserem demokratischen Land und nicht nur in „Bananenrepubliken“ – immer öfter eingeschränkt wird, obwohl die freie Meinungsäußerung im deutschen Grundgesetz verankert ist? Ja, Sie, liebe Leserin, lieber Leser, haben ein Recht darauf, umfassend informiert zu werden, doch selbst mir, als Herausgeber einer regionalen Online-Zeitung, wurde ein symbolischer Maulkorb vorgehängt; zum einen durch einen Gerichtsbeschluss, der meine freie Meinungsänderung beschnitten hat, zum anderen durch Zuhilfenahme eines Anwalts, der im Auftrag der kommunalen Obrigkeit mir unmissverständlich mitteilte, dass ich einen veröffentlichten Bericht umgehend zu löschen hätte. „Cui bono?“, fragt man sich da; die Antwort ist einfach, nur denjenigen, denen im Bericht, der übrigens nicht aus meiner Feder stammte, doch von mir umfassend recherchiert worden war, der Spiegel vorgehalten worden war. Und Ihre Meinungsbildung, liebe Leserin, lieber Leser, wurde dadurch behindert. So viel zur Pressefreiheit im demokratischen Deutschland.
Doch ich schweife ab. Es stehen Landtagswahlen in Bayern an.
Gehen Sie, liebe Leserin, lieber Leser, zur Wahl. Jede Stimme zählt und denken Sie daran, dass Wahlrecht auch Wahlpflicht bedeutet, aber auch daran, was der deutsche Journalist Wolfram Weidner Ihnen mit auf den Weg gibt: „Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.“
Ihr
Herausgeber