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Erste Veranstaltung der DOLINA nach coronabedingter Pause
Eintritt: 17 € Vorverkauf / 19 € Abendkasse. 12 € Schüler, Auszubildende, Studenten.
Mitterweg 7
93309 Kelheim
Tel. 09441 2531 oder 0171 7230226
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Aufgrund des russischen Einmarschs in die Ukraine steht nunmehr auch die Ostgrenze der NATO im Fokus.
Landespressesprecher
Telefon (Voicebox) und Fax: +49 321 24694313
Bayernpartei
Landesgeschäftsstelle
Baumkirchner Straße 20
81673 München
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BayernSPD sagt Politischen Aschermittwoch ab
Dazu die bayerische Landesvorsitzende Ronja Endres: „Wir blicken mit großer Sorge und Bestürzung auf die Situation in der Ukraine. Angesichts der jüngsten Entwicklungen ist die Durchführung eines Politischen Aschermittwochs nicht vorstellbar. Es gilt nun, auf allen Ebenen das Bestmögliche zu tun, um weiteres Blutvergießen zu vermeiden.“
Und Landesvorsitzender Florian von Brunn ergänzt: „Nachdem Putin einen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen hat, seit Jahrzehnten Frieden erstmals wieder Krieg in Europa ist und Menschen sterben, wollen wir keinen Aschermittwoch veranstalten. Jetzt steht die Sorge um die Menschen in der Ukraine und den Frieden für uns im Vordergrund."
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Zwölf Fliesenleger absolvieren ihre praktische Meisterprüfung in Straubing
Kniffelige Aufgaben gemeistert: Mit viel Kreativität und Knowhow absolvierten zwölf angehende Meister im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk ihre praktische Meisterprüfung im Bildungszentrum der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Straubing.
In insgesamt 600 Unterrichtsstunden konnten die Kursteilnehmer ein fundiertes Wissen in Fachtheorie und –praxis erlangen. Neben den unterschiedlichen Verlegetechniken gehörten auch das Zeichnen von Plänen, Bauphysik, Mathematik, Kalkulation und Farb- und Gestaltungslehre zu den Kursinhalten.
Vielfältige Umsetzungsmöglichkeiten
Die diesjährige Prüfungsaufgabe war komplex: Die Prüflinge sollten einen „Mensch ärgere Dich nicht“-Spieltisch für Grundschüler anfertigen. Die größten Herausforderungen waren die Planung und Anfertigung des Meisterstücks. Ohne zusätzliche Vorgaben seitens des Prüfungsausschusses waren die angehenden Meister komplett auf sich und ihre kreativen Fähigkeiten gestellt. Dementsprechend vielfältig sind die Ergebnisse ausgefallen. „Die Planung war definitiv eine Herausforderung, weil ich mein Meisterstück einzigartig gestalten wollte,“ sagt Stefan Heimel aus Massing, Landkreis Rottal-Inn. Auch für Leon Irrgang aus Chamerau im Landkreis Cham gehörte die kreative Gestaltung seines Meisterstücks zu den kniffligsten Aufgaben. „Gerade diesen künstlerischen Aspekt liebe ich aber an meinem Beruf“, so der 21-Jährige nach der Prüfung, „mein Handwerk ist Kunst“.
Vielseitiger Handwerksberuf mit Zukunftsperspektiven
Neben abwechslungsreichen Tätigkeiten überzeugt das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk auch mit seinen Zukunftsperspektiven. Einige der angehenden Meister haben bereits konkrete Pläne für ihre Zukunft. Edmund Fuchs aus Cham möchte gerne seinen eigenen Ausbildungsbetrieb gründen: „Ich möchte junge Menschen für diesen Beruf begeistern und ihnen eine erstklassige Ausbildung ermöglichen.“ Auch die 23-Jährige Johanna Kies aus Amberg zieht es in die Selbstständigkeit. Sie will später einmal den elterlichen Betrieb übernehmen: „Mein Bruder und ich haben jetzt beide unsere Meistertitel. Damit haben wir die Möglichkeit, unseren Familienbetrieb einmal erfolgreich weiterzuführen.“ Für andere Teilnehmer ist der Meisterkurs die erste Etappe auf ihrem Karriereweg: Sie möchten den Meisterbrief nutzen, um sich später noch weiter zu qualifizieren. „Egal für welchen Karriereweg sich die angehenden Meister letztendlich entscheiden, der Meistertitel bietet ihnen die beste Grundlage für alle Vorhaben,“ sagt Ausbilder Andreas Beckerle. „Die Zukunftsperspektiven im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk sind hervorragend.“
Meisterbrief bewährt sich als Qualitätssiegel
Die vor zwei Jahren wiedereingeführte Meisterpflicht im Gewerk der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger bewährt sich weiterhin als Qualitätssiegel. „Mit dem Meistertitel wird ein hoher Qualitätsstandard im Interesse der Konsumenten, des Handwerks und der Handwerker selbst gesetzt. Der Meisterbrief ist das zentrale Gütesiegel im Handwerk und steht für Qualität und Vertrauen“, erklärt Kursleiter Hermann Ebenbeck.
Erfolgreiche Absolventen des Meisterkurses 2021/2022:
- Edmund Fuchs, 93413 Cham
- Stefan Heimel, 84323 Massing
- Matthias Hickerseder, 84494 Neumarkt-Sankt Veit
- Andreas Hofer, 84079 Bruckberg
- Huber Stefan, 84079 Bruckberg
- Leon Irrgang, 93466 Chamerau
- Johanna Kies, 92224 Amberg
- Mario Paukner, 94234 Viechtach
- Andreas Pinzl, 94244 Geiersthal
- Josef Stadler, 84419 Schwindegg
- Ivica Tomasic, 92431 Neunburg vorm Wald
- Sascha Weigand, 94315 Straubing
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Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz
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Feuerwehr Regensburg ist vor Ort
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Konjunkturbericht der Handwerkskammer zum 4. Quartal 2021
Das Handwerk in Ostbayern hat 2021 mit gemischten Gefühlen abgeschlossen: Trotz Rückgang des Geschäftsklima-Index im vierten Quartal des vergangenen Jahres um sieben Prozentpunkte auf einen Wert von zehn, bleibt die wirtschaftliche Lage auf einem guten, stabilen Niveau. Jeder zweite Handwerksbetrieb, rund 47 Prozent, schätzt seine Geschäftslage gegenwärtig als gut ein, weitere 39 Prozent als befriedigend. Mit Blick auf saisonale Einflüsse und weiterer Unsicherheiten in Folge der anhaltenden Corona-Krise bleiben viele Betriebe in ihrer Zukunftserwartung jedoch vorsichtig, so das Ergebnis des Konjunkturberichts der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz für das vierte Quartal 2021.
Auftragsbestände als Polster
Die Neuaufträge stellen sich in den verschiedenen Handwerksgruppen unterschiedlich dar. Die Mehrheit der Betriebe, 57 Prozent, bewertet ihre Auftragslage dennoch als für die Jahreszeit üblich. „Die zufriedenstellende Lage für einen Teil des Handwerks ist auch auf die gegenwärtigen Auftragsbestände mit zurückzuführen“, erklärt Jürgen Kilger, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. Im Baubereich – entgegen dem üblichen Trend zum Jahresende – und in den Handwerken für den gewerblichen Bedarf seien die Auftragsbestände sogar gestiegen und lägen teilweise deutlich über den Vorjahreswerten. Weniger zufrieden mit ihrer Auftragslage zeigen sich hingegen die Handwerke für den privaten Bedarf und das Kraftfahrzeuggewerbe. In diesen Gewerken hat sich im Vergleich zum Vorquartal ein Umsatzminus deutlich gemacht. Insgesamt gingen bei knapp einem Viertel aller befragten Betriebe die Umsätze zurück, 27 Prozent verbuchten Zuwächse.
Preisanstiege im Einkauf erwartet
Die Preisdynamik machte auch vor dem Handwerk nicht Halt: Knapp die Hälfte der Betriebe, 47 Prozent, erhöhte die Preise im vergangenen Quartal, gleichzeitig hielten 49 Prozent sie stabil. Bei der Frage nach der weiteren Preisentwicklung ist die Einschätzung der befragten Betriebe deutlich: 81 Prozent gehen von Preisanstiegen im Einkauf aus, 62 Prozent wollen in diesem Zuge ihre Verkaufspreise erhöhen. Die weitere Auftrags- und Umsatzentwicklung bewerten Teile des Handwerks unterschiedlich: Während mehr Betriebe Rückgänge erwarten, wächst gleichzeitig der Anteil derer, die mit Zuwächsen planen.
Verhaltener Blick ins neue Jahr, hohe Erwartungen bleiben
„Die stabile Auftrags- und Umsatzlage darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es nicht in allen Teilen des Handwerks gut läuft“, mahnt Dr. Georg Haber, Präsident der ostbayerischen Handwerkskammer. „Viele Betriebe blicken mit Zurückhaltung in die ersten Monate des neuen Jahres.“ Neben den weiterhin spürbaren Folgen durch die Corona-Pandemie werde das Handwerk durch die Entwicklungen auf den Beschaffungsmärkten geplagt. „Wir brauchen dringend langfristige Strategien zur Pandemiebekämpfung, sowie eine Mittelstandspolitik, die Lösungen zur Fachkräftesicherung, Stärkung der beruflichen Bildung und Unternehmensnachfolge beinhaltet“, appelliert Haber in Richtung der neuen Bundesregierung.
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Statement zur Lehrstellenbilanz 2021 von HWK-Präsident Dr. Georg Haber
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Jahresbilanz 2021: Plus bei Lehrverträgen im ostbayerischen Handwerk
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Handwerkskammer zeigt Betrieben wo die Digitalisierung wirklich Vorteile bringt
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Weitere Anpassungen an die aktuelle Corona-Lage / Aus 2G plus wird generell 2G / Weitere Bereiche unter 3G-Bedingungen zugänglich
- Die Entwicklung der vergangenen Tage deutet darauf hin, dass die Omikron-Welle ihren Höhepunkt erreicht und möglicherweise bereits überschritten hat. Die Infektionszahlen sind stabil und mittlerweile auch rückläufig. Gleichzeitig ist die Situation im Gesundheitswesen weiter beherrschbar und es droht keine Überlastung. Insgesamt gibt es Anlass zu Zuversicht, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannen wird. Bayern schreitet daher auf dem bereits letzte Woche begonnenen Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen weiter voran – schrittweise mit Vorsicht und Augenmaß, aber auch mit Zielstrebigkeit und Konsequenz. Jede Entspannung der Infektionslage muss mit einem Zurückfahren der Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sein. Daneben bleibt das Impfen zentral für den Weg aus der Pandemie.
- Zum 19. März 2022 enden voraussichtlich die aktuell geltenden bundesrechtlichen Corona-Befugnisse (§ 28a IfSG). Bis dahin sollen vorsorglich diese Handlungsmöglichkeiten im Freistaat aufrechterhalten bleiben, um jederzeit lageangepasst auf die Pandemie reagieren zu können. Der Bayerische Landtag wird daher gebeten, in seiner Sitzung vom 15. Februar für Bayern das weitere Bestehen einer epidemischen Lage und in der Folge die weitere Anwendbarkeit der in § 28a IfSG dafür vorgesehenen Befugnisse zunächst bis einschließlich 19. März 2022
- Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten zum Donnerstag, den 17. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:
- Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher max. 10 Personen) werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert.
- Aus 2G plus wird generell 2G. Künftig sind deshalb unter den Bedingungen von 2G geöffnet:
- Sport und Kultur (mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos) für die Zuschauer
- öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten
- Messen, Tagungen, Kongresse
- Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen indoor
- Freizeiteinrichtungen (einschließlich Führungen in geschlossenen Räumen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen) und
- infektiologisch vergleichbare Bereiche.
Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen (z. B. Bundesligaspiele) auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 %, im Kulturbereich 75 %) unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.
- Folgende Bereiche sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich:
- die eigene aktive sportliche Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung)
- der Bildungsbereich mit den Hochschulen, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der außerschulischen Bildung und den Musikschulen
- Bibliotheken und Archive
- Museen, Ausstellungen
- Fitnessstudios, Solarien
- die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (z. B. Blasorchester, Laienschauspiel)
- Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
- Die unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe außerhalb des Linienverkehrs und Führungen bestehenden Kapazitätsgrenzen werden aufgehoben.
- Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
- Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.
- Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben.
- Die Geltungsdauer der Verordnung wird rechtzeitig vor ihrem bisherigen Ablaufdatum (23. Februar) bis einschließlich 19. März 2022 verlängert.
- Bayern erwartet sich von der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz außerdem weitere Öffnungsperspektiven für die Gastronomie, das Beherbergungswesen sowie für Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken. Bayern kann sich dabei vorstellen, die Gastronomie und das Beherbergungswesen bald generell nach 3G zu öffnen. Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken könnten vorsichtig unter den Bedingungen von 2G plus geöffnet werden. Bundesweite Schritte in dieser Richtung würden von Bayern begrüßt.
- Auch nach dem 19. März 2022 - dem voraussichtlichen Ende der aktuell geltenden Corona-Befugnisse - wird es einiger niedrigschwelliger Schutzmaßnahmen bedürfen (z. B. Maskenpflicht in bestimmten Bereichen wie etwa dem ÖPNV). Als rechtliche Grundlage muss der Bund rechtzeitig vor dem 19. März 2022 ein entsprechendes Basisvorsorge-Paket schaffen, um den Ländern die nötigen Befugnisse in die Hand zu geben. Diese Maßnahmen können dann je nach Infektionslage von den Ländern angepasst werden.
- Außerdem bedarf es einer bundesweiten Notfallstrategie für den Fall, dass sich das Infektionsgeschehen nach dem 19. März 2022, im Herbst des Jahres oder aufgrund anderer Faktoren (z. B. neue Virusvarianten) wieder deutlich verschlechtern sollte. Die Länder müssen rechtzeitig in der Lage sein, auf neuerliche Gesundheitsgefahren rasch und effektiv zu reagieren. Sollte ein solcher Fall eintreten, muss schnell gehandelt und kann nicht erst auf ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren im Bund gewartet werden. Der Bund muss daher auch für diesen Fall vorsorgen und die nötigen Rechtsgrundlagen schaffen.
- Bayern steht zum Schutz der Patienten und Pflegebedürftigen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (§ 20a IfSG). Die Staatsregierung weist aber nochmals eindringlich auf die Notwendigkeit hin, sie vollzugstauglich und praxisnäher auszugestalten. So müssen z. B. zum Vollzugsstart bundeseinheitliche Vollzugshinweise bereitstehen. Absolute Priorität muss dabei die Versorgungssicherheit der behandlungs- und pflegebedürftigen Menschen haben. Es darf nicht zu einer „Pflegekrise“ kommen, weil klar Leitplanken für den Vollzug fehlen. Bayern wird die vorhandenen Vollzugsspielräume in diesem Sinn pragmatisch und in Abwägung zwischen Nutzen und möglichen Nebenfolgen (Versorgungsengpässe, Überlastung der Gesundheitsämter, ausufernde Bürokratie) ausfüllen. Zwischen Bund und Ländern braucht es daneben noch vor dem Inkrafttreten der Regelungen am 15. März einen pragmatischen Dialog über die offenen Fragen des Vollzugs und im Anschluss möglichst noch vor Ostern eine pandemieangepasste Novellierung der Regelungen durch den Bund.
Klar ist auch: Einrichtungsbezogene und allgemeine Impfpflicht können nur zusammen funktionieren. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Impfpflicht sein. Hierfür trägt der Bund die Verantwortung.
gez. Dr. Anton Preis
Pressesprecher der Staatskanzlei und
stellvertretender Pressesprecher der Staatsregierung
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Verlängerung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 23. Februar / Anpassung zum 9. Februar mit kontrollierten Öffnungen / Kapazitätserhöhungen bei Kultur, Sport, Messen und Seilbahnen / 3G bei körpernahen Dienstleistungen / Aufhebung der Sperrstunde in der Gastronomie / tägliche Testung bei Infektionsfall in der Kita
Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und zum Mittwoch, den 9. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:
Kabinett beschließt Fortführung der Impfzentren bis Ende 2022 / Planungssicherheit für Betreiber auf kommunaler Ebene / Kapazitäten werden angepasst
Pressesprecherin der Staatskanzlei und
stellvertretende Pressesprecherin der Staatsregierung
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Abgeordnete Ruth Müller legt am Weltkrebstag jedem eine regelmäßige Untersuchung ans Herz
„Erfreulicherweise ist die Bereitschaft sich untersuchen zu lassen im zweiten Corona-Jahr wieder gestiegen“, weiß die SPD-Abgeordnete Ruth Müller, die sich die Zahlen der Auswertung der Versichertendaten der DAK angesehen hat, „leider liegt die Zahl derjenigen, die sich präventiv untersuchen haben lassen zwei Jahre nach dem Corona-Ausbruch noch immer 19 Prozent unter dem Niveau des Jahres 2019 vor der Pandemie.“ Deshalb legt die Landtagsabgeordnete, die selbst regelmäßig zur Krebsvorsorge geht, sich selbst und den Angehörigen zuliebe ans Herz sich frühzeitig untersuchen zu lassen: „Je eher eine Erkrankung oder Veränderungen erkannt werden, umso früher kann eine Behandlung beginnen und desto größer sind die Heilungschancen. Ich bin froh, dass die Schulmedizin uns mittlerweile die Chance gibt, den Krebs frühzeitig zu erkennen, und diese Chance muss man nutzen“, so Müller.
Referentin im Bürgerbüro Ruth Müller, MdL
Nikolastraße 49
84034 Landshut
Telefon: +49 (0)871 95358 300
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.ruth-müller.de
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Wohnortnahe Behandlung in Niederbayern und der Oberpfalz bald nicht mehr möglich / Prof. Helmig: „Wir fallen zurück in die Zeit, bevor KUNO gegründet wurde.“
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VON ALBANISCH BIS POLNISCH: IMPFAUFRUF FÜR BAUBRANCHE IN 21 SPRACHEN / GEMEINSAME AKTION VON STAATSMINISTERIN KERSTIN SCHREYER UND INTEGRATIONSBEAUFTRAGTER GUDRUN BRENDEL-FISCHER
„Wir haben die Baustellen in Bayern trotz Corona von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen offenhalten können. Das geht nur mit guten Hygienekonzepten und natürlich dem bestmöglichen persönlichen Gesundheitsschutz“, erläutert Schreyer. Da auf den Baustellen traditionell auch viele Beschäftigte arbeiten, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, hat die Ministerin in ihren regelmäßigen Telefonschalten mit den Branchenvertretern die Idee für einen möglichst breitgefächerten Impfaufruf ins Spiel gebracht. Nun wurden die Flyer in 21 Sprachen vorgestellt. „Oft liegt es gar nicht an einer persönlichen Abneigung gegen die Impfung, sondern an fehlenden Informationen. Hier wollen wir gemeinsam Abhilfe schaffen“, so Schreyer.
Brendel-Fischer ergänzt: „Gerade die Beschäftigten in der Baubranche sind durch wechselnde Tätigkeiten auf unterschiedlichen Baustellen besonders gefährdet. Ihr Beruf ist oft körperlich sehr anstrengend, und eine Coronainfektion kann zu langfristigen Beeinträchtigungen führen. Die Impfung gegen das Corona-Virus ist von zentraler Bedeutung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Lassen Sie sich impfen - zu Ihrem eigenen Schutz und für die Gesellschaft.“
Die Informationsflyer sollen zunächst über den Bayerischen Bauindustrieverband ausgesteuert werden. Hauptgeschäftsführer Thomas Schmid unterstützt die Aktion: „Auch ich appelliere an alle Baubeschäftigten: Lassen Sie sich impfen. Sie schützen damit sich selbst und uns alle zusammen.“
Die Flyer können auch über die Internetauftritte des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und der Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung sowie des Bayerischen Bauindustrieverbandes heruntergeladen werden.
https://www.stmb.bayern.de/med/aktuell/archiv/2022/220121_impfflyer-bau
https://integrationsbeauftragte.bayern.de/downloads/
https://www.bauindustrie-bayern.de/impfaufruf
Tel. (089) 2192 – 4308
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BMR-Präsident sieht aber noch Klärungsbedarf
Bayerischer Musikrat - Presse
Sandstr. 31
80335 München
mobil: 0170 8138293
www.bayerischer-musikrat.de
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Änderung der 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 27. Januar
Maßvolle Anpassung einzelner Maßnahmen im Rahmen des in anderen Ländern geltenden Schutzniveaus
Weiterhin hoher Schutz durch FFP2-Maskenpflicht, 2G und 2G plus
Die Omikron-Welle trifft Deutschland und Bayern nun mit voller Wucht. Die Infektionszahlen steigen massiv an und erreichen neue Höchststände. Gleichzeitig deuten die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen in anderen Ländern darauf hin, dass schwere Erkrankungen, Hospitalisierungen und Intensivbehandlungen bei einer Infektion mit Omikron weniger häufig sind als bei der Delta-Variante. Dieser Vorteil könnte allerdings möglicherweise durch die schiere Zahl der Infektionen wieder zunichte gemacht werden. In dieser noch nicht abschließend klaren Situation gilt es, den bewährten Kurs der Vorsicht und Umsicht fortzusetzen und die Situation in den Krankenhäusern weiter genau zu beobachten.
Bayern hat sehr frühzeitig besonders entschlossen gehandelt und Maßnahmen getroffen, die über die in anderen Ländern geltenden Regelungen hinausgehen (z.B. umfassende 2G plus-Bereiche, grundsätzliche FFP2-Maskenpflichten, Verbot von Zuschauern insbesondere im Profifußball schon seit Anfang Dezember). Hier können einzelne Anpassungen vorgenommen werden, die sich im Rahmen des auch in anderen Ländern geltenden Schutzniveaus halten. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat Folgendes beschlossen:
Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird zum Donnerstag, den 27. Januar 2022, in folgenden Punkten angepasst:
- Die Kapazitätsbeschränkungen für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie alle weiteren in 2G plus und unter freiem Himmel in 2G kapazitätsbeschränkten Veranstaltungen und Einrichtungen (§§ 4, 4a der 15. BayIfSMV) werden angepasst. Die Kapazität darf künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Im Übrigen bleibt es bei 2G plus und 2G sowie in Innenbereichen und generell bei Veranstaltungen bei FFP2-Maskenpflicht. Hier bleibt Bayern bei einem höheren Schutzniveau als in anderen Ländern.
- In den allermeisten Ländern werden im Profisport (v.a. Fußballbundesligaspiele) in begrenztem Maß Zuschauer zugelassen. Auch in Bayern sollen daher künftig zu überregionalen Sportveranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Personen erwartet werden, Zuschauerkapazitäten zu 25 Prozent genutzt werden können. Es gilt eine absolute Personenobergrenze von maximal 10.000 Zuschauern. Entsprechendes gilt für Kulturveranstaltungen (z.B. Konzerte). Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regeln (insbesondere 2G plus, FFP2-Maskenpflicht, Alkoholverkaufs- und -konsumverbot).
- Bayern hat frühzeitig an seinen Schulen ein umfassendes Testregime mit mindestens drei Mal wöchentlichen Testpflichten eingerichtet. Mit Blick auf diese engen Kontrollen und die Bedeutung für die soziale Teilhabe können minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, künftig generell – auch ohne Impfung oder weiteren Test – zur Jugendarbeit (insbesondere außerschulische Bildung) zugelassen werden.
- Die Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr wurde schon in mehreren Ländern gerichtlich beanstandet, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sie vergangene Woche außer Vollzug gesetzt. Bayern setzt diese Entscheidung um und hebt die Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte auf. Ein hoher Schutz wird im gesamten Einzelhandel jedoch weiterhin gewährleistet: Es gilt für Kunden strenge FFP2-Maskenpflicht und eine Begrenzung der zulässigen Kundenzahl (sog. 10qm-Regel).
- Prüfungen, Meisterkurse und der gesamte Fahrschulbereich sind künftig nach 3G zugänglich. Damit wird insbesondere der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Meisterkursen Rechnung getragen.
- Soweit bislang in der 15. BayIfSMV die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist (z.B. bei 2G für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können), genügt künftig ein negativer Antigentest.
- Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden weiterhin bis einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt.
- Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.
gez.
Carolin Mayr
Pressesprecherin der Staatskanzlei und
stellvertretende Pressesprecherin der Staatsregierung- Details
Die Handwerkskammer schafft eine neue Stelle, um Nachwuchs für die Betriebe zu gewinnen
Diplom-Journalistin
Referentin
Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz
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Handwerkskammer veröffentlicht Kursprogramm 2022
Dezentrales Bildungsangebot in Ostbayern
Digitalisierung erfordert stetiges Lernen
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Corona-Pandemie / 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis 9. Februar verlängert / Ausnahmen von 2G für minderjährige Schüler werden fortgeführt / Regelungen zur Quarantäne werden zum 11. Januar angepasst
Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert.
Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden Punkten angepasst:
• Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten.
Die Regelungen zur Quarantäne für Kontaktpersonen und Isolation werden zum 11. Januar 2022 angepasst.
• Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen werden aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation eine Freitestung durch PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests verlangt.
• Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).
• Sobald der Bund die hierfür notwendigen Rechtsänderungen vorgenommen hat, werden künftig enge Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz samt Auffrischungsimpfung vorweisen, sowie vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene, von der Quarantäne ausgenommen.