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CBM-Bundessonderpreis im Rahmen von Jugend forscht: Schüler aus Bayern gewinnen Gold in der Alterskategorie Schüler experimentieren
Jedes Jahr zeichnet die CBM beim Wettbewerb der Stiftung Jugend forscht Innovationen für Menschen mit Behinderungen aus. Aus allen Landessiegern des CBM-Sonderpreises kürt die Entwicklungsorganisation Bundessieger. Die beiden Schüler aus Bayern haben sich mit den besten Jungforschern Deutschlands gemessen und überzeugt. Dafür erhält das Forscherteam 300 Euro.
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Statement zum Jahreswechsel von Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Seit fast zwei Jahren hat die Pandemie unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben fest im Griff und es scheint kein Ende in Sicht. Die aktuellen Entwicklungen sind besorgniserregend und die Frage, wie es wieder so weit kommen konnte, wird zu Recht laut. Experten aus Medizin und Wissenschaft haben schon im Sommer vor einem harten Corona-Herbst und -Winter gewarnt. Es wäre nötig gewesen, dass die Politik die Warnungen ernster genommen und besser Vorsorge getroffen hätte.
Solider Fahrplan statt ständiger Beschränkungen nötig
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AvD weist auf bis Ende 2022 verlängerte E-Auto-Förderung hin
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Führerscheine müssen umgetauscht werden
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Neuer Bußgeldkatalog ist in Kraft
Zum Jahreswechsel treten für Autofahrer einige neue Regeln und Vorschriften in Kraft, die es zu beachten gilt. Darüber hinaus hat die neue Bundesregierung angekündigt, die staatliche Förderung für den Kauf eines neuen Autos mit Elektroantrieb zu verlängern. Das bedeutet bares Geld für Neuwagenkäufer.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) nennt die wichtigsten Änderungen:
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Beim bundesweiten Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks wurden die Gewinner ausgezeichnet.
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Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor sehr ernst.Die Entwicklung der Infektionszahlen in Bayern zeigt zwar, dass die getroffenen Maßnahmen wirken. Trotzdem müssen mit Blick auf die weiterhin schwindenden Krankenhauskapazitäten weitere Einschränkungen erfolgen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 2. Dezember 2021 gemeinsam mit der Bundeskanzlerin dazu einen Beschluss gefasst. Auf dieser Grundlage beschließt der Ministerrat: 1. Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird in folgenden Punkten zum 4. Dezember 2021 (Inkrafttreten) angepasst: 1.1. Zu großen überregionalen Sportveranstaltungen, insb. den Spielen der Bundesligen, sind keine Zuschauer zugelassen („Geisterspiele“). Ausgenommen sind die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb sowie für die mediale Berichterstattung erforderlichen Personen, wenn sie die für 2G plus üblichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. 1.2. Für gastronomische Angebote unter freiem Himmel gelten künftig die gleichen Beschränkungen wie für gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen, das bedeutet insbesondere Zugangsbeschränkungen nach 2G. Auf belebten öffentlichen Flächen bleibt außerdem der Konsum von Alkohol untersagt; die Örtlichkeiten sind von den Kreisverwaltungsbehörden festzulegen. 1.3. Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist nur unter 2G-Bedingungen gestattet, soweit sie nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Diese Bestimmung tritt – um den Geschäften Zeit zur Vorbereitung zu geben – erst am 8. Dezember 2021(Mittwoch) in Kraft. Zum täglichen Bedarf gehören in Anlehnung an den Katalog der Bundesnotbremse insbesondere:• Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung 1.4. An Silvester und am Neujahrstag sind Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Soweit rechtlich möglich soll ein Feuerwerksverbot durch die Kommunen auf öffentlichen Plätzen erlassen werden. Der Bund ist aufgefordert, wie im letzten Jahr ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik zu erlassen. 2. Perspektivisch: Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung dürfen Ungeimpfte und Nichtgenesene sich nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Acht. • Bayern ist derzeit mit Blick auf das Infektionsgeschehen insgesamt ein hoch belastetes Gebiet. Sobald der Bund die erforderliche Rechtsänderung vornimmt, gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften für Geimpfte und Genese in Umsetzung des gestrigen MPK-Beschlusses eine Teilnehmergrenze von 50 Personen indoor und 200 Personen outdoor. 3. Die durch die kurzfristige Absage der Weihnachtsmärkte besonders betroffene Branche der Marktkaufleute und Schausteller erhält zusätzlich zu den Hilfen des Bundes im Rahmen und aus Mitteln der Härtefallhilfen einen monatlichen Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.500 EUR für den Zeitraum 1. November 2021 bis 31. März 2022. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird die erforderlichen Anpassungen der Richtlinien der Härtefallhilfen ausarbeiten und darin zielgenaue Abgrenzungen vornehmen. |
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BMW Motorrad und Motorrad Pielmeier übergeben Motorrad an die Handwerkskammer in Regensburg
Drei Akteure, ein Ziel
Modernste Technik unter nostalgischer Motorradhaut
Top-Ausstattung bereitet auf berufliche Herausforderungen vor
Bachelor of Science
Referentin
Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz
Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Redaktion
Ditthornstraße 10 ∙ D-93055 Regensburg
Tel. +49 941 7965-108 ∙ Fax +49 941 7965-281108
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AGU-Neuwahlen bei Mitgliederversammlung im Landhotel Aschenbrenner in Freudenberg/Paulsdorf
Zahlreiche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Unternehmensführung im Handwerk e. V., kurz AGU, folgten der Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung in das Landhotel Aschenbrenner in Freudenberg/Paulsdorf. Dort fand unter Leitung des stellvertretenden AGU-Vorsitzenden Jürgen Pichl aus Hiltersdorf die Versammlung mit den Vereinsregularien statt. In diesem Jahr standen auch eine Satzungsänderung sowie die Neuwahl des Vorstandes und des Beirates auf der Tagesordnung.
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Handwerkskammer erneut mit dem OHRIS-Zertifikat ausgezeichnet
Für ihr Engagement im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz erneut mit dem OHRIS-Zertifikat des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ausgezeichnet worden. Diese Urkunde erhalten Unternehmen, die sich freiwillig an den Maßstäben des anerkannten Arbeitsschutzmanagementsystems OHRIS (Occuptional Health- and Risk-Managementsystem) messen lassen.
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Die Bayerische Staatsregierung hat in seiner Kabinettssitzung am 15.11.2021 Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen
Mit Blick auf die ungebrochene Infektionsdynamik, die stark gestiegenen Infektionszahlen und die grenzwertige Belastung der bayerischen Krankenhäuser beschließt die Staatsregierung folgende Maßnahmen:
- Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum November (Inkrafttreten Dienstag) in folgenden Punkten geändert:
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- Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.
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- Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: Nur zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten.
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- Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest.
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- In der gelben und roten Stufe der Krankenhausampel müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen daher mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.
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- Generell gilt, dass Tests ein Sicherheitsplus auch für Geimpfte bieten. Angesichts des wieder kostenfreien Testangebots werden alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich Geimpfte aufgefordert, etwa insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen, dieses Angebot anzunehmen.
- In den Kitas werden zukünftig dreimal wöchentlich Testangebote gemacht und in der roten Stufe wieder feste Gruppen eingerichtet.
- Die vierte Corona-Welle ist eine Welle der Ungeimpften. Impfen ist und bleibt der wichtigste Weg aus der Pandemie. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat bereits vergangene Woche die Wiederaufnahme des Betriebs der Impfzentren beschlossen. Bayern spricht sich für eine Auffrischungsimpfung bereits nach fünf Monaten nach der letzten Impfung aus. Sollte der Bund dafür den Rechtsrahmen nicht umgehend anpassen, wird der Freistaat bestehende Rechtsrisiken eigenständig absichern. Die Staatsregierung wird darüber hinaus ihre Impfkampagne weiter forcieren, um insbesondere bei Auffrischimpfungen (Booster) Bürgerinnen und Bürgern noch mehr niedrigschwellige Impfangebote nahe zu bringen.
- Krankenhäuser, die von Anordnungen des Ärztlichen Leiters Krankenhauskoordinierung über die Freihaltung von Versorgungskapazitäten nach der Allgemeinverfügung Notfallplan Corona-Pandemie betroffen sind, erhalten hierfür aus Landesmitteln – zusätzlich zu anderen Corona-Hilfen von Bund und Freistaat – einen Entschädigungsbetrag von 300 Euro pro Tag pauschal für 5% ihrer zugelassenen somatischen Betten (sog. Freihaltepauschale). Die Zahlung wird für den Zeitraum vom 11. November 2021 bis 30. April 2022, längstens jedoch für die Dauer des Katastrophenfalls und einer entsprechenden Regelung in der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern; Notfallplan Corona-Pandemie gewährt.
Dr. Anton Preis
Pressesprecher der Staatskanzlei und
stellvertretender Pressesprecher der Staatsregierung- Details
Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute aufgrund der aktuellen besorgniserregenden Situation in der Corona-Pandemie die Feststellung des Katastrophenfalls ab dem 11. November 2021 angeordnet.
Das Corona-Infektionsgeschehen entwickelt sich in Bayern derzeit sehr dynamisch. Die 7-Tage-Inzidenz erreicht täglich neue Höchststände. Gleichzeitig steigt auch die Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mit COVID-19-Patienten weiter an. In vielen Krankenhäusern sind bereits jetzt keine oder nur noch sehr wenige Kapazitäten verfügbar. Dies erhöht den Koordinierungsbedarf bei der Belegung der Intensivbetten und der Verlegung von Patienten aus überlasteten Kliniken. Die Corona-Pandemie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns.
Die Feststellung des Katastrophenfalls ermöglicht eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen. Der Katastrophenfall hat sich in der Corona-Pandemie als wirksames Mittel bewährt.
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Ministerrat beschließt weitere Maßnahmen
- Die Coronalage in Bayern ist ernst, die Infektionszahlen erreichen Höchststände, die Gefährdung jedes Ungeimpften ist so groß wie nie.
Der wichtigste Appell geht daher an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regelungen, insbesondere auch die Basis-Hygieneregeln (AHA - L), zu beachten. Gleichzeitig ergeht der dringende Aufruf an alle, soweit noch nicht geschehen, sich impfen zu lassen! Denn Impfen wirkt.
Mit dem Erreichen der Stufe „Rot“ gelten für ganz Bayern strengere Regelungen.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bayerische Staatsregierung:
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Kabinett beschließt neue Maßnahmen zu Bewältigung der Pandemie / Ausgleich für Krankenhäuser
- Die aktuelle pandemische Situation in Bayern bleibt herausfordernd: Das Infektionsgeschehen erreicht neue Höchststände. In mehreren Regionen droht eine Überlastung des Gesundheitssystems. Die Intensivstationen insbesondere in Südostoberbayern sind an der Belastungsgrenze. Die in Krankenhäusern versorgten COVID-19-Patienten sind zu rund 90 % ungeimpft. Das zeigt: Impfen wirkt!
Mit dem vorhandenen Impffortschritt ist einiges erreicht: Wir verdanken es denen, die sich impfen haben lassen, dass die Situation in Bayern insgesamt trotz hohem Infektionsgeschehen nicht so dramatisch ist wie noch vor einem Jahr und ein Lockdown ausgeschlossen werden kann. In dieser Situation gilt es nun aber, angemessen, zielgenau und mit möglichst wenig Einschränkungen für Geimpfte und Genesene zu reagieren. Für regionale Hotspots werden Schwellenwerte und zusätzliche Maßnahmen festgelegt, damit lokal angepasst reagiert werden kann. Falls sich die Situation bayernweit weiter verschlechtert, werden auch landesweite Maßnahmen festgelegt.
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Mit der Web-App kannst Du überall den Bad Abbacher Kurier lesen.
- dass der Zugriff auf Daten, gleich welcher Art, auf deinem Smartphone erforderlich ist.
VERSPROCHEN
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Landrat des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge, neuer Vorsitzender des Bayerischen Heilbäder-Verbandes
Seit dem 1. Oktober sind Sie neuer erster Vorsitzender des Bayerischen Heilbäder-Verbandes. Warum haben Sie sich zur Wahl gestellt?
geprägt. Egal welches der ortsgebundenen Heilmittel, egal in welcher Region Bayerns, ob groß oder klein – alle eint das Prädikat der staatlichen Anerkennung und alle eint die Lage im eher ländlichen Raum. Heilbad verbindet – und ich möchte diese Verbindungen weiter mit Leben erfüllen und die prädikatisierten Orte mit Stolz vertreten.
Man könnte natürlich fragen: Warum stellt sich ein Landrat zur Wahl?
Was packen Sie als neuer Vorsitzender als erstes an?
Und schließlich müssen wir in der Nach-Corona-Zeit als Heilbäderverband nach Außen maximale Präsenz zeigen. Wir vertreten mit den Heilbädern und Kurorten die Perlen des Gesundheitstourismus in Bayern – das gilt es, breit zu adressieren.
Was sind für Sie die größten Stärken der Heilbäder und Kurorte?
Das auf ortsgebundenen natürlichen Heilmitteln basierende Prädikat und die zertifizierte Qualität der Kurortmedizin und der Naturheilverfahren.
Die Vielfalt der bayerischen Heilbäder und das daraus resultierende breite Spektrum an Kompetenz für Gesundheit, Prävention und Rehabilitation. Und schließlich generieren die Heilbäder und Kurorte mit ihrer Lage im ländlichen Raum eine enorme Wertschöpfung, zahlreiche Arbeitsplätze und mehr als jede 4. Übernachtung in Bayern.
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Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz weiht neues Zentrum für digitale Gebäudetechnik in Schwandorf ein
Nach eineinhalb Jahren Bauzeit wurde gestern das neue Zentrum für digitale Gebäudetechnik am Bildungszentrumsstandort in Schwandorf eingeweiht. Das Zentrum dient als hochspezialisierte Werkstätte und Lernort für die praxisnahe Aus- und Weiterbildung im Bereich der digitalen Gebäudetechnik. Die Gesamtkosten für den Neubau inklusive Ausstattung belaufen sich auf knapp sechs Millionen Euro.
Wertvolle Investition in Ausbildung, Handwerk und Region
„Die Inbetriebnahme unseres Zentrums für digitale Gebäudetechnik ist ein wichtiger Meilenstein für das ostbayerische Handwerk“. Mit diesen Worten eröffnete Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, die Feier. Denn: „Die zunehmende Digitalisierung von Wohn- und Lebensbereichen erfordert die moderne und praxisnahe Aus- und Weiterbildung von Fachkräften“. Dazu brauche es Bildungsstätten am Puls der Zeit. In diesem Zusammenhang dankte Haber den Fördergebern: Der Bund stellte Fördermittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro bereit. 1,2 Millionen stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Freistaats Bayern und 600.000 Euro wurden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt. Die Investition der Handwerkskammer beläuft sich auf 590.000 Euro. „Das neue Bildungszentrum in Schwandorf zählt bundesweit zu den modernesten seiner Art“, so Boris Petschulat, Ministerialdirigent des Staatsministeriums für Wirtschaft und Energie, in seiner Rede.
Axel Bartelt, Regierungspräsident der Oberpfalz fügte hinzu: „Hier ist ein Leuchtturm für die Digitalisierung in der Oberpfalz entstanden.“
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existenzgefährdenden Krise geholfen werden. Zum anderen trafen die Oberpälzer gegenüber ihren liebgewordenen Musikern damit die grosse Aussage
„WIR BRAUCHEN EUCH!“.
Hierzu noch ein paar Zitate von:
Markus Engelstädter:
Uli Zrenner-Wolkenstein:
Gerwin Eisenhauer:
STAND BY US
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- für die Forschung, Entwicklung und klimagerechte Sanierung der vergangenen Jahre
Am Dienstag, 19. Oktober 2021 stellte die Baugenossenschaft Margaretenau eG in Regensburg gemeinsam mit den Projektpartnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und der Stadt Regensburg den aktuellen Stand der Sanierung der Margaretenau sowie Informationen über das Forschungsprojekt Maggie vor.
Der Quartierserneuerungsprozess der Margaretenau hat begonnen und in dessen Mittelpunkt steht das nun innovativ ertüchtigte Gebäude in der Lindenstraße 7 – 13. Über mehrere Jahre wurde an der Sanierung gearbeitet und dabei eine Reihe technischer Neuerungen entwickelt und angewandt. Diese Leistungen wurden im September 2021 durch das Umweltbundesamt in der Kategorie „Klimagerechte Sanierung“ des Bundespreises Umwelt und Bauen mit einer Anerkennung ausgezeichnet.
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Ehrung für 35 Jahre Kompetenz und Leidenschaft
35 Jahre Kompetenz, Leidenschaft und Freude am Beruf: Dafür erhielt Maurermeister Franz Greipl aus Hemau, Landkreis Regensburg, im Rahmen der Ehrung der Meisterbesten in Straubing den Goldenen Meisterbrief und das Abzeichen „Goldenes M“. Für seine berufliche Leistung im Handwerk sowie sein langjähriges, ehrenamtliches Engagement, unter anderem als Vizepräsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, dankte ihm HWK-Präsident Dr. Georg Haber ausdrücklich.
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Handwerkskammer übergibt in Straubing Urkunden an Meisterbeste
Für ihre Leistungen in der Meisterprüfung ehrte die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vergangenen Freitag 24 junge Handwerksmeister des Jahrgangs 2020/2021 im Hotel Asam in Straubing mit einer Ehrenurkunde samt Medaille. Sie haben in der Meisterprüfung in ihrem jeweiligen Beruf als Beste abgeschnitten.
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