Die SPD-AG Gesundheitswesen (ASG) begrüßt die Ausweitung des Kinderkrankengelds.

Der Bezirksvorstand der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokrat*innen im Gesundheitswesen  (Foto: vom 08.06.2019 SPD-Niederbayern)Der Bezirksvorstand der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokrat*innen im Gesundheitswesen (Foto: vom 08.06.2019 SPD-Niederbayern)
Gesetzlich versicherte Eltern können für 2021 bei pandemiebedingter Schließung von Schulen und Kindertagesstätten die doppelte Anzahl an Tagen als Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die SPD-Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokrat*innen im Gesundheitswesen im Bezirk Niederbayern begrüßt die in dieser Woche beschlossene Verdopplung des Anspruchs, die für viele Eltern auch eine große Hilfe ist: „Eltern, die Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen, brauchen dringend diese zusätzliche Unterstützung“, sagt Vorsitzender Gerhard Kellner. Positiv sei vor allem zu erwähnen, dass dieser Antrag ohne ärztliches Attest einfach und unbürokratisch gestellt werden kann, ergänzt die stellvertretende Vorsitzende Anja König, die auch Leiterin einer Betriebskrankenkasse ist. „Eine Bescheinigung der Schule bzw. der Kindereinrichtung über die Schließzeit reicht aus, um diese zusätzlichen Tage in Anspruch nehmen zu können.“ Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, können im Jahr 2021 pro Kind, das ebenfalls gesetzlich versichert sein muss, und Elternteil für 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar.
Es war wichtig, dass die SPD-Bundestagsfraktion bei diesem Thema in der Koalition stark gedrängt hat und die Bundesregierung mit dieser Lösung es den Eltern ohne großen Aufwand und Anträge ermöglicht, sich um die Betreuung ihrer Kinder zu kümmern. Es ist eine echte Herausforderung, gleichzeitig zu Hause zu arbeiten und die Kinder zu beschulen oder zu betreuen. Vor allem in Haushalten, in denen beide Elternteile berufstätig sind, dürfte es große Probleme geben, Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen. Zumal leider noch immer viele Eltern gar nicht die Möglichkeit hätten, ins Homeoffice zu gehen. „Mit diesen Regelungen können sich Eltern in Lockdown-Zeiten intensiver und ohne größere finanzielle Nachteile um ihren Nachwuchs kümmern.“ Die Regelungen gelten auch für Eltern von Menschen mit Behinderung, deren Einrichtung pandemiebedingt geschlossen bleibt. „Diese Eltern und Kinder brauchen wegen der oft intensiveren Betreuung unsere besondere Unterstützung.“, betont Anja König weiter.
Die Finanzierung des erweiterten Kinderkrankengeldes übernimmt der Bund. Er zahlt dafür zum 1. April einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro. Sollten die tatsächlichen Kosten diese Summe übersteigen, würde dies ebenfalls vom Bund übernommen.



Anja König
Stadträtin
Vorsitzende der SPD- Stadtratsfraktion
Stellv. Vorsitzende des SPD- Ortsvereins Landshut Stadt
Mobil: 01525-3113535

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