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Sozialausschuss befürwortet neue Richtlinien für die Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten und schafft somit die Basis für die mobilen Dienste zur Krisenintervention von Menschen in akuten seelischen Notlagen.

Logo Bezirk Niederbayern (Grafik: Bezirk Niederbayern)
Der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern befürwortete in seiner Sitzung am 12. Oktober unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich neue Richtlinien für die Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste in Niederbayern. Erarbeitet und ausgestaltet wurde das Papier, das am 1. November 2021 in Kraft treten soll, unter der Federführung der Sozialverwaltung von den geschäftsführenden Personen sowie den Leitungen der Sozialpsychiatrischen Dienste Niederbayerns. Außerdem erhielten die Mitglieder des Sozialausschusses einen Bericht über den aktuellen Sachstand des Krisendienstnetzwerks.
Neue Richtlinien zur Realisierung der „mobilen Dienste“
Nötig geworden waren die neuen Förderrichtlinien für die Sozialpsychiatrischen Dienste, um die Finanzierung für das Krisendienstnetzwerk in Niederbayern zu sichern. Ein zentraler Bestandteil dieses Netzwerks sind die vom Bezirk Niederbayern geförderten Sozialpsychiatrische Dienste, die Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen beraten und die soziale Rehabilitation sowie die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft unterstützen. Mithilfe der neun in Niederbayern tätigen Sozialpsychiatrischen Dienste wird der „Krisendienst Psychiatrie Niederbayern“ um einen wesentlichen Bestandteil ergänzt: die mobilen Dienste, die Menschen in seelischen Notlagen in besonders schweren Fällen vor Ort aufsuchen.
Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) verpflichtet die Bayerischen Bezirke zur Errichtung, zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfsangeboten für Menschen in psychischen Krisen. Diese Krisendienste umfassen jeweils eine Leitstelle und mobile Dienste, die auf Anforderung durch die Leitstelle vor Ort tätig werden. Die Leitstelle des niederbayerischen Krisendienstes bietet Menschen in psychischen Krisen seit März dieses Jahres sofortige, fachkompetente, empathische und kostenlose Hilfe unter der bayernweit einheitlichen Telefonnummer 0800 / 655 3000 – seit Juni an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden täglich.
Anrufe aus Niederbayern werden automatisch an die Leitstelle in Landshut geleitet, der bei Bedarf weiterführende Hilfen vermittelt. „In besonders schweren Fällen brauchen Betroffene eine möglichst unmittelbare fachliche Betreuung am vor Ort. Aus diesem Grund war von Anfang an geplant, das Angebot des Notfalltelefons um mobile, aufsuchende Teams zu erweitern“, erläuterte Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich. Diese sollen in einem Krisennetzwerk gemeinsam mit den Sozialpsychiatrischen Diensten umgesetzt werden.
Die Träger der Sozialpsychiatrischen Dienste in Niederbayern – das Bayerische Rote Kreuz, die Caritas und das Diakonische Werk – hatten bereits im Vorfeld die Bereitschaft signalisiert, sich aktiv am Krisendienstnetzwerk zu beteiligen und stimmten der Richtlinie zu. Demnach werden die Beratungsstellen mit jeweils einer halben Fachkraftstelle sowie einer achtel Stelle für die Verwaltung ausgestattet, die Sachkostenpauschale erhöht sich für alle Mitarbeitenden auf je 8.000 Euro. Berücksichtigung finden auch sogenannte Anlaufkosten wie etwa für Schulungen. „Ich danke allen Beteiligten dafür, dass wir gemeinsam so eine gute Lösung finden konnten“, so Heinrich.
 
Sachstandsbericht zum Krisendienst-Netzwerk
Psychiatriekoordinatorin Claudia Holzner gab dem Sozialausschuss einen Überblick über den aktuellen Stand des Krisendienst-Netzwerks. Als Grundlage für das Konsenspapier dienten die Rahmenempfehlung zur Finanzierung der mobilen Fachkräfte der Krisenversorgung im Sinne des Art. 1 BayPsychKHG und die aktuell gültige Richtlinie zur Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste in Bayern.
Konsens besteht, dass sich die Sozialpsychiatrischen Dienste verpflichten, zeitnahe Termine für eine erste Intervention in den Räumlichkeiten der jeweiligen Beratungsstelle anzubieten. Falls nötig, führt das mobile Team an bestimmten Wochentagen innerhalb der Öffnungszeiten Hausbesuche beim Hilfesuchenden durch. Um künftig auch am Abend, an Wochenenden und Feiertagen Hilfen vor Ort zu ermöglichen, ist ein Zusammenschluss eines Trägerverbundes mit weiteren Organisationen geplant, die in Niederbayern psychosoziale Versorgung anbieten. Dieser Trägerverbund wird nach eigenständigen, noch auszuarbeitenden Richtlinien gefördert.
Die Planung sieht vor, dass die ersten Sozialpsychiatrischen Dienste und der Trägerverbund mit ihrer Arbeit in einigen niederbayerischen Landkreisen Anfang des kommenden Jahres beginnen, sofern geeignetes Fachpersonal gewonnen werden konnte. Während der Pilotphase von zwei Jahren soll eine weitgehende Flächendeckung für die mobilen Dienste erreicht werden.
– sb –