Logo Regierungsbezirk Niederbayern (Grafik: Bezirk Niederbayern)

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens mit stark steigenden Infektionszahlen gelten ab sofort neue Besucherregelungen für das Bezirksklinikum Mainkofen sowie das Bezirkskrankenhaus Passau.

Am Bezirksklinikum Mainkofen sowie am Bezirkskrankenhaus Passau gelten deshalb ab sofort, im Rahmen der Coronapandemie, folgende Regelungen für den Besuch stationärer Patienten:

Alle Besucher, egal ob geimpft oder ungeimpft, müssen einen tagesaktuellen AG-Test (oder PCR-Test < 48h) vorweisen.

Jede/r Patient/in kann maximal 1 x täglich für eine Stunde durch eine Person besucht werden.

Ausnahmen benötigen die Genehmigung durch den zuständigen Arzt und sind nur im absoluten Ausnahmefall zugelassen (z.B. neu bestellter gesetzlicher (Berufs-)Betreuer zum Kennenlernen des Patienten oder palliativer Patient).

Weiter ist die vorherige telefonische Anmeldung auf der Station nötig.

Die Besucher müssen sich an die Hygienevorgaben des Bezirksklinikums Mainkofen halten:

  • ab dem Betreten des Stationsgebäudes muss für die gesamte Aufenthaltsdauer eine FFP-2-Maske getragen werden
  • beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ist eine gründliche Händedesinfektion vorzunehmen
  • die Abstandsregeln (mind. 1,5 m) zu anderen Menschen ist einzuhalten
  • außerdem wird bei jedem Besucher die Körpertemperatur gemessen.

 
Die Verantwortlichen des Klinikums Mainkofen und des Bezirkskrankenhauses Passau bitten um Verständnis und um die Einhaltung der Regelung.

Google Analytics Alternative