Donnerstag, 25. April 2024

Aktuelle Nachrichten

Universität und Wissenschaft

Gefährdet, doch das Studentenvisum fehlt

Die Strategic Litigation Unit am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Politik der Universität Regensburg engagiert sich für geflüchtete und bedrohte…
Studium an der Universität Regensburg. Hoffentlich auch bald für Zaafirah – noch fehlt das Studentenvisum (Foto: Universität Regensburg)
Aktuelle Nachrichten

SPD Regensburg-Land Ortsvereinstreffen

Kreisvorstand hört hin – wo drückt der Schuh bei den SPD-Ortsvereinen im Landkreis Regensburg? Ortsvereinstreffen in Deuerling (Foto: Alexander Deml)…
Ortsvereinstreffen in Deuerling (Foto: Alexander Deml)
Polizeiberichte Regensburg

Kontrollierte Sprengung einer Granate

REGENDORF: Bei Arbeiten der Autobahnmeisterei auf dem Parkplatz Regendorf an der A93 wurde heute Vormittag eine verrostete Granate aufgefunden.…
Granatenfund (Foto: Polizeipräsidium Oberpfalz)
Universität und Wissenschaft

Bayern und Queensland Research Alliance

Förderprogramm zur Unterstützung gemeinsamer Forschungsprojekte gestartet Teilnehmende des Workshops der Bavaria-Queensland Research Alliance and der…
Teilnehmende des Workshops der Bavaria-Queensland Research Alliance and der QUT Brisbane. (Foto: © Irina Herschler/Universität Bayreuth)
Polizeiberichte Niederbayern

Polizei Niederbayern (Symbolfoto)

Verkehrsunfälle Abensberg (Lkrs. Kelheim): Auffahrunfall mit Personenschaden Am Mittwoch, 24.04.2024, gegen 07:45 Uhr befuhr ein 37-jähriger…
Polizei Niederbayern (Symbolfoto)
Polizeiberichte Niederbayern

Mainburg: Verkehrsunfallflucht

Unerlaubtes entfernen vom Unfallort Am Mittwoch, den 24.04.2024, kam es am REWE-Parkplatz in Mainburg zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr zu einer…
Polizei Niederbayern (Symbolfoto)
19 Apr, 2024

kunst.schau 24

Jahresausstellung Studierender und Lehrender des Instituts für Bildende Kunst und…
Foto: © Julia Helena Ettenhuber, plein air, 2023, Acryl auf Leinwand, 100 x 80 cm (Archiv des Instituts)
19 Apr, 2024

Pkw-Aufbrecher gefasst

Silvia Nietzel verständigte in der Nacht zum zweiten Weihnachtsfeiertag die Polizei,…
v.l.: Polizeihauptmeisterin Kerstin Stolze, Silvia Nietzel sowie Leitender Polizeidirektor Gerhard Roider (Foto: Polizeihauptkommissar Eckl, Polizeiinspektion Regensburg Süd)
Chatverlauf Sexting (Foto: Polizeipräsidium Oberpfalz)Ein klassischer Fall von SEXTING (Sex + Texting)!
Dieses Phänomen beschreibt das Versenden erotischer Selbstaufnahmen mittels gängiger Messenger-Dienste. Unter Erwachsenen, insbesondere aber auch Jugendlichen ist ein solches Vorgehen weit verbreitet. Gerade junge Mädchen lassen sich oft dazu verleiten, Selfies an den „Männerschwarm“ weiterzusenden. In knapper Bekleidung wollen sie auf sich aufmerksam machen. Ist das Foto erst einmal verschickt, kann es nicht mehr zurückgeholt werden. Viele der Betroffenen würden sich aber genau das nach ein paar Monaten wünschen, wenn es zu Streitereien zwischen den Freunden oder zum Bruch der Beziehung kommt! Genauso erging es auch Lea, die nun von anderen Freunden ihr Lächeln und ihren Spitzen-BH auf einem Selfie gezeigt bekommt.

Lächeln, in die Kamera schauen und Klick; dann auf Versenden - es dauert lediglich ein paar Sekunden und das Bild ist fertig. Die Scham, wenn sich die Klassenkameraden über einen lustig machen und jeder das mittlerweile peinlich gewordene Foto kennt, dauert allerdings erheblich länger an und kann Betroffene stark in ihrem Selbstwertgefühl treffen. Vielmehr noch verletzt die Weitergabe eines derartig vertrauenswürdigen Inhalts die Betroffenen tief in ihrer Seele. Deshalb ist es umso wichtiger, sich der Gefahren solcher Handlungen bewusst zu werden! Jeder muss letztlich selbst entscheiden, ob man sich klar gegen diese Art von „Spaß“ oder „Rache“ aussprechen möchte und sein Wissen vielleicht Erwachsenen anvertrauen sollte. Das Netz vergisst nichts - überlege, was Du einem anderen anvertrauest bzw. weiterleitest.

Solltest Du wie Lea selbst davon betroffen sein:
  • Wende dich an eine Person deines Vertrauens (Eltern, Lehrer, Schülervertreter)
  • Die Polizei ist mit diesem Phänomen vertraut und hilft dir gerne weiter
  • Du kannst dich auch kostenlos an die „Nummer gegen Kummer“ wenden. Du erreichst sie Montag bis Samstag in der Zeit von 14.00 – 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 116 111 oder im Internet unter www.nummergegenkummer.de
  • Oder du wendest dich an die Virtuelle Beratungsstelle im Internet unter der Adresse www.bke-jugendberatung.de .
  • Unter www.kopfhoch.de oder der Telefonnummer 0800-5458668 erhältst du anonyme und kostenlose Beratung
Weitere Informationen für Jugendliche gibt es unter www.handysektor.de, www.juuuport.de oder www.polizei-beratung.de.
Eltern bzw. Erziehungsbeauftragten wird geraten: Bitte
  • sprechen Sie mit Ihren Kindern bzw. mit Ihren Schülern über diese Gefahren.
  • seien Sie selbst Vorbild bei der Nutzung von Smartphones/Tablets.
  • nutzen Sie vertrauliche Beratungs- und Hilfsangebote, z.B. beim Schulpsychologen, dem Jugendsozialarbeiter an der Schule (JaS), dem Jugendamt oder anderen sozialen Stellen bzw. Einrichtungen.
Besonders schwerwiegend wird die Handlung dann, wenn Bilder von halbnackten oder nackten Kindern erhalten und verbreitet werden, bei der - wie es im §184b des Strafgesetzbuches steht - „in sexuell aufreizender Wiedergabe die unbekleideten Genitalien“ oder „die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ zu sehen sind.

Ein Schüler, der in der Oberpfalz ein 12-jähriges Mädchen aufgefordert hatte, ein Nacktbild von sich zu machen, hatte sich unter anderem wegen Verbreitung, Besitz und Erwerb kinderpornographischer Schriften und Bilder strafbar gemacht! Er hatte das Nacktbild an seine Freunde per WhatsApp weiterversandt.

Im Jahr 2019 wurden bei der Oberpfälzer Polizei insgesamt knapp 150 Taten aufgrund des oben genannten Deliktes registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies fast um ein Drittel mehr. Die Tendenz ist weiterhin steigend. Zwar ist die Aufklärungsquote sehr hoch, was die Täterermittlung betrifft, doch letztlich steckt immer eine betroffene, stark verunsicherte, in ihrem Selbstwertgefühl verletzte und meistens sehr junge Person dahinter. Für eine solche Tat - die viele als Spaß betrachten - gilt ein Strafmaß von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe - sprich es handelt sich um ein Vergehen! Des Weiteren stehen Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) im Raum.

Für den Einzelnen bedeutet das: das Handy wird sichergestellt oder beschlagnahmt und i. d. R. ersatzlos für immer durch das Gericht eingezogen, ALLE Dateien werden gesichtet, gelöscht und die Eltern verständigt, eine Strafanzeige erstattet und das Jugendamt eingeschaltet.

Die Polizei in der Oberpfalz appelliert daher gerade an die jüngere Bevölkerung, strikt von solchen, oft aus jugendlichem Leichtsinn begangenen Handlungen abzusehen! Schätze deine/n Mitschüler/in oder Partner/in, wenn Du persönlich bei ihr/ihm bist. Setze sie/ihn nicht unter Druck, derartige Fotos von sich zu machen, nur, damit du vor den Freunden „posen“ oder dich „rächen“ kann. Das sind die Konsequenzen nicht wert!

Franziska Meinl
Polizeioberkommissarin
Polizeipräsidium Oberpfalz
Präsidialbüro / Pressestelle

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