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An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 



gez. Carolin Mayr

Pressesprecherin der Staatskanzlei und stellvertretende Pressesprecherin der Staatsregierung