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Ruth Müller: „Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich ganz einfach unter www.bundesjustizamt.de/klageregister anmelden. Und das so rasch wie möglich, denn zum einen wird 2 Monate nach Eröffnung des Registers Bilanz gezogen. Bis dahin müssen sich mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher eingetragen haben. Zum anderen endet die Möglichkeit der Eintragung einen Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung. Die Eintragung in das Klageregister ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Weitere Informationen gibt der klageführende Vzbv unter www.muster-feststellungsklagen.de sowie der ADAC unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/abgas-diesel-fahr-verbote/abgasskandal-rechte/anmeldung-zur-musterfeststellungsklage/.
„Die SPD hat auf Bundesebene erreicht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht großen Rechtsabteilungen von Konzernen und Anwälten von Großkanzleien gegenüber stehen. Mit der Musterfeststellungsklage bringen wir Verbraucherinnen und Verbraucher endlich auf Augenhöhe mit Unternehmen und helfen ihnen so ihr Recht auch durchzusetzen“, zeigt sich Ruth Müller über den Erfolg im Verbraucherschutz erfreut.

Rainer Pasta
Referent im Bürgerbüro Ruth Müller, MdL