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Der Lehrstuhl für Wasserbau und Wasserwirtschaft der Technischen Universität München hatte drei Jahre lang ein wissenschaftlich fundiertes Konzept zum Hochwasserschutz an der Donau entwickelt, das diese Polder als alternativlose Maßnahme zum Schutz von Leben und Eigentum der betroffenen Menschen beschreibt. Auch die vorherige Staatsregierung sah das so. Von Brunn kann nicht verstehen, wieso dies nun nicht mehr gelten soll: „Angesichts der extremen Gefahren durch Hochwasser wie im Jahr 2013 ist es unverzichtbar, dass die Staatsregierung klar darlegt, mit welcher fachlichen Begründung auf diese Flutpolder verzichtet werden soll, und welche wissenschaftlich begründeten alternativen Maßnahmen mit mindestens der gleichen Schutzwirkung und im gleichen Zeitraum verwirklicht werden sollen.“
Müller und Flisek vermuten dahinter schlichte Parteipolitik des Freie-Wähler-Chefs und Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger: „Sowohl in Neuburg-Schrobenhausen, als auch im Kreis Regensburg regieren Landräte der Freien Wähler. Und die wollen keine Flutpolder. Das allein reicht wohl schon als Begründung aus, die Menschen donauabwärts absaufen zu lassen. Hochwasserschutz ist eine besonders wichtige staatliche Aufgabe, die von der Politik nach objektiven Kriterien entschieden werden muss. Angesichts der enormen Gefahren für Menschen und Sachwerte darf es hier keinerlei Spielraum für faule Kompromisse, Mauscheleien, Willkür und Hinterzimmerpolitik geben.“ Die beiden niederbayerischen Abgeordneten hatten sich kürzlich vor Ort ein Bild von der Lage gemacht und sich mit Vertretern der betroffenen Kommunen ausgetauscht.

Flutpolderantrag der SPD

Sigrid Altweck
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Bürgerbüro Ruth Müller, MdL
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www.ruth-müller.de