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Logo Kelheim abgeändert (Grafik: Stadt kelheim/br-medienagentur)Am 23.11.2020 hat die Stadt Kelheim im Kreisamtsblatt über ein allgemeines Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auf dem Gelände der Befreiungshalle und des Verwaltungsgebäudes samt dem dazugehörigen Geländeumfang und auf dem Gelände des Alten Kanalhafens des Ludwig-Donau-Main-Kanal samt Umgriff in Kelheim während der Zeit vom 31.12.2020, 00.00 Uhr bis 01.01.2021, 24.00 Uhr, informiert.
Im Zuge des harten Lockdowns hat die Stadtverwaltung beschlossen, das Böllerverbot auf das gesamte Gemeindegebiet einschließlich der Ortsteile auf öffentlichen Plätzen (einschließlich Straßenflächen, Parkanlagen, Parkplätzen und Brücken) auszuweiten.
Wir bitten um Ihr Verständnis und appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, dieses Jahr auf alle Böller zu verzichten, auch im privaten Umfeld. Ziel ist es, unsere Notaufnahme der Goldbergklinik zu entlasten, da jedes Jahr viele Menschen aufgrund von Verletzungen durch Böller und Feuerwerk in unserer Notaufnahme behandelt werden müssen. Vielen Dank!



Yvonne Kandziora
Vorzimmer Bürgermeister / Pressearbeit
Tel. 09441 701-221
Fax 09441 701-229
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