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Die Stadt Kelheim sucht für die Kalenderjahre 2024 bis 2028 ehrenamtliche Schöffen und Jugendschöffen

Logo Kelheim (Grafik: Stadt Kelheim)(Jugend-) Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Dieses Ehrenamt können nur deutsche Staatsbürger übernehmen. Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet.
Der Stadtrat hat alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen der Schöffengerichte und Strafkammern aufzustellen und würde es sehr begrüßen, Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen, die sich freiwillig für das Ehrenamt zur Verfügung stellen.
Voraussetzung für das Amt des Schöffen ist die Vollendung des 25. Lebensjahres und der Wohnsitz im Gemeindegebiet Kelheim. Für das Amt des Jugendschöffen gilt ebenfalls die Vollendung des 25. Lebensjahres, hier genügt der Wohnsitz im Landkreis Kelheim. Zusätzlich sollen die Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wer bereit ist, das Amt eines (Jugend-) Schöffen zu übernehmen wird gebeten, sich bis zum 02.03.2023 bei der Stadt Kelheim, Ludwigsplatz 16, 93309 Kelheim zu bewerben oder sich persönlich im Rathaus, Zimmer 20 bei Herrn Gruner zu melden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 09441/701-262). Die benötigten Formulare gibt’s online unter www.kelheim.de, im Rathaus oder auch nachfolgend als PDF-Datei, welche direkt am Computer ausgefüllt werden können.
Bewerbung Jugendschöffe
Bewerbung Schöffe
 
Yvonne Kandziora
Pressestelle
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Stadt Kelheim
Ludwigsplatz 16 ∙ 93309 Kelheim
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