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Landkreismotto (Grafik: Landratsamt Kelheim)Nach Auskunft des Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bleibt Grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig (u.a. Berufspendler, Saisonarbeitnehmer). Als Nachweis für die berufsbedingte Reise dient eine vom Arbeitgeber ausgestellte Pendlerbescheinigung, die auch für Saisonarbeitskräfte zu verwenden ist.
Die Pendlerbescheinigung steht auf folgender Seite der Bundespolizei zum Herunterladen zur Verfügung:


Bezüglich weiterer Informationen und Antworten zu den aktuellen Fragestellungen wird auf die Homepage des Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, http://www.stmelf.bayern.de/coronavirus, verwiesen.

Marcus Dörner
Stellv. Pressesprecher

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