
Das Landratsamt weist darauf hin, dass alle Geflügelhalter im Landkreis Kelheim, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel) bisher noch nicht nachgekommen sind, diese unverzüglich beim Landratsamt Kelheim, Veterinäramt, Tel.Nr. 09441/207-7100, Telefax: 09441/207-7050 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, anzuzeigen haben.
Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand noch nicht bekannt.
Die Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) und weitere Informationen sowie Merkblätter finden Sie unter folgendem Link: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/.
Das Veterinäramt Kelheim bittet um dringende Beachtung.
Sonja Endl
Pressestelle