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Hinweise des Bayer. Landessportverbandes (BLSV) zur Meldung für die Landkreis-Sportlerehrung für 2021

Landkreismotto (Grafik: Landratsamt Kelheim)Der Kreisvorsitzende des Bayer. Landessportverbandes (BLSV) Erich Schneider möchte die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Kelheim auf die Sportlerehrung des Landkreises Kelheim hinweisen:

Die Meldungen der erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler für die Landkreis-Sportlerehrung des Landkreises Kelheim im Frühjahr 2022 müssen bis 31.11.2021 schriftlich beim Landratsamt Kelheim eingereicht werden (email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.Nr. 09441/207-1022). Benötigt werden Name und Adresse der zu ehrenden Sportler sowie die im Jahr 2021 erworbenen Meisterschaften oder Platzierungen.

Geehrt werden Sportler und Mannschaften, die folgende Leistungen erbracht haben:

- Aktive Teilnahme an Olympischen Spielen

- 1. bis 6. Platz bei Weltmeisterschaften

- 1. bis 6. Platz bei Europameisterschaften

- 1. bis 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften

- 1 oder 2. Platz bei Bayerischen Meisterschaften oder Süddeutschen Meisterschaften

- Träger des Bayerischen oder des Deutschen Sportabzeichens mit der 25. oder jeder weiteren 5. Wiederholung

- Sportler als Mitglied einer bundesdeutschen Auswahl (Nationalmannschaft)

- jährlich grundsätzlich eine Mannschaft eines Sport- oder Schützenvereins oder einer Schule mit Sitz im Landkreis Kelheim, die eine herausragende sportliche Leistung erzielt hat.

Beim Behindertensport werden Sportler und Mannschaften für vergleichbare sportliche Erfolge geehrt; sie können darüber hinaus auch für die erfolgreiche Teilnahme (1. bis 3. Platz) an sonstigen internationalen Behindertensportwettbewerben geehrt werden.

Ebenso werden auch wieder langjährige Vereinsvorsitzende (ab 10 Jahre) sowie Abteilungs- und Vorstandsmitglieder ab 20-jähriger Tätigkeit geehrt.

Die zu ehrenden aktiven Sportler müssen als Mitglied eines Sport- oder Schützenvereins mit Sitz im Landkreis Kelheim gestartet sein oder (falls sie für einen Verein mit Sitz außerhalb des Landkreises Kelheim starten) ihren Erstwohnsitz im Landkreis Kelheim haben und grundsätzlich auch einem im Landkreis Kelheim ansässigen Sport- oder Schützenverein angehören. Der Verein muss nicht Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes sein; es wird aber nur für solche sportlichen Disziplinen eine Ehrung ausgesprochen, für die auch beim Bayerischen Landessportverband eine Fachsparte bzw. ein Fachverband besteht.

 

Sonja Endl

Pressestelle