Drucken
Für die Jahre 2024 bis 2028 müssen die Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Kelheim sowie für die Jugendkammer beim Landgericht Regensburg neu gewählt werden. Am 31. Dezember dieses Jahres endet die 5-jährige Amtszeit der Jugendschöffen.
Landkreislogo 50 Jahre (Grafik: Landrasamt Kelheim)Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Jugendschöffen wirken bei den Strafverfahren des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Kelheim sowie bei der Jugendkammer des Landgerichts Regensburg mit. Sie üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der hauptberufliche Richter aus.
 
Das Ehrenamt eines Jugendschöffen verlangt:
• in hohem Maße Unparteilichkeit
• Selbständigkeit und Reife des Urteils
• geistige Beweglichkeit
• körperliche Eignung
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger melden, die am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre sind und im Landkreis Kelheim wohnen.
Nicht zu Jugendschöffen berufen werden dürfen:
• Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
• Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden.
• Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
• Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
• Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind.
 
Des Weiteren sollen Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer nicht zu Jugendschöffen berufen werden.
Vom Amt des Jugendschöffen sind auch Personen ausgeschlossen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Personen, die an der Ausübung eines Amtes als Jugendschöffe Interesse haben, können sich umgehend hierfür bei ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung melden. Bewerbungen werden bis 6. März gesammelt und anschließend dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der die Wahl der Jugendschöffen aufstellen wird.
Welche Personen aus dieser Vorschlagsliste dann tatsächlich als Jugendschöffen berufen werden, entscheidet ein unabhängiger Wahlausschuss des Amtsgerichts Kelheim.
 
Lukas Sendtner
stellvertretender Stabsstellenleiter
Pressesprecher