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Am Donnerstag (31. August) haben die Kfz-Zulassungsbehörde Kelheim und Mainburg sowie die Führerscheinstelle lediglich am Vormittag von 07:30-11:30 Uhr geöffnet.

Landkreismotto (Grafik: Landratsamt Kelheim)Aufgrund von Gesetzesänderungen zum 1. September müssen notwendige technische Umstellungen durchgeführt werden. Diese können nicht während der Öffnung des Schalterbetriebs vorgenommen werden.
Einige wesentliche Änderungen im Bereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung lauten:
• Einführung der i-Kfz Stufe 4: Hier wird der Nutzerkreis erweitert. Das heißt, dass neben den natürlichen Personen auch den juristischen Personen die Möglichkeit geboten wird, Zulassungsvorgänge online durchzuführen. Ebenso besteht die rechtliche Voraussetzung für eine vollständige Automatisierung für einen Teil der Zulassungsvorgänge (Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung).
• Einführung einer Tageszulassung: Dieser Vorgang gilt nur für Neuzulassungen und ist auf einen Tag befristet. Die zugeteilten Kennzeichen müssen bei diesem Vorgang nicht gesiegelt werden. Dieser Vorgang wird sowohl am Zulassungsschalter als auch im Online-Verfahren möglich sein.
• Anpassung der Gebührenordnung: Einige Zulassungsgebühren, die am Schalter bearbeitet werden, erhöhen sich.
Wir weisen darauf hin, dass natürlich weiterhin die Möglichkeit besteht, alle Zulassungsvorgänge vor Ort am Zulassungsschalter zu beantragen.
 
Lukas Sendtner
Stellvertretender Stabsstellenleiter
Pressesprecher