Der Bauhof des Stadt Unternehmens (SUM) habe in der letzten Zeit vermehrt festgestellt, dass viele Grundstückseigentümer ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung nur unregelmäßig oder unzureichend nachkommen.

(Foto: Stadt Mainburg)(Foto: Stadt Mainburg)Gras und Unkraut beeinträchtigt u. a. die Funktionalität der Entwässerungsrinnen, wenn die Gehwege, Bordsteine und Straßen selten oder gar nicht gekehrt werden. Genauso weißt die Stadt Mainburg auf den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen hin. Der Rückschnitt ist besonders wichtig, wenn durch Zweige die Sicht auf Verkehrszeichen beeinträchtigt oder verhindert wird. Die Stadt erinnert an die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen. Danach müssen die Eigentümer von bebauten und auch unbebauten Grundstücken, grundsätzlich die angrenzende Straße bis zur Fahrbahnmitte sowie den Gehsteig oder Gehweg zwischen ihren Grundstücksgrenzen auf eigene Kosten reinigen. Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen
Bei Fragen steht das Ordnungsamt, Tel. 08751-70424 gerne zur Verfügung. Die vollständige Verordnung kann auch auf der Internetseite der Stadt Mainburg unter www.mainburg.de  - Rathaus & Verwaltung - Ortsrecht - Verordnungen - Reinigungs- und Sicherungsverordnung  eingesehen und heruntergeladen werden.
 
 
 
Christin Grundmann-Fritz
Stadtmarketing Öffentlichkeitsarbeit
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