Neustadt a.d. Donau (Lkrs. Kelheim): Pfingstvolksfest verlief größtenteils friedlich

Das Neustädter Pfingstvolksfest ist in der Nacht zum Dienstag zu Ende gegangen und verlief aus polizeilicher Sicht zufriedenstellend und größtenteils friedlich.
Polizei Niederbayern (Symbolfoto)Insgesamt wurden
 6 vorsätzliche Körperverletzungen, darunter drei gefährliche Körperverletzungen
   1 fahrlässige Körperverletzung
   1 Diebstahl
   1 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
   1 Polizeigewahrsam
   3 verbale Streitigkeiten
   1 Betretungsverbot
   1 Platzverweis
   3 Fundanzeigen
   1 Vermisstenanzeige
   1 verhütete Trunkenheitsfahrt
   12 Ordnungswidrigkeiten gegen „Wildpinkler“
   9 gebührenpflichtig verwarnte Falschparker
verzeichnet.
Eingangs ist hier ein Messerangriff zum Nachteil eines 22jährigen Festbesuchers am Pfingstsonntag gegen 21:40 Uhr hervorzuheben. Nach ersten Erkenntnissen der eingesetzten Kräfte wurde der 22jährige von einem bislang unbekannten Täter hinter dem Festzelt attackiert. Der Geschädigte erlitt dadurch eine längere Schnittverletzung am Oberkörper, welche jedoch nicht lebensbedrohlich war. Der Festbesucher musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Der Angreifer flüchtete unerkannt, gemeinsam mit weiteren Personen aus seiner Gruppe. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen verliefen ohne weiterführende Erkenntnisse. Noch in der Tatnacht übernahm die Kripo Landshut die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung.
Hier darf auf den gesonderten Pressebericht des Polizeipräsidiums Niederbayern vom 30.05.2023 verwiesen werden.
Am Freitag gegen 19:00 Uhr kam es zu einer fahrlässigen Körperverletzung im Festzelt. Hier wurde ein 29jährige Dame aus Versehen von einem 30jährigen Festbesucher mit einem Bierkrug verletzt. Die Dame erlitt hierbei eine Kopfverletzung und musste mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht werden.
Am selben Tag gegen 22:20 Uhr betraten zwei Jugendliche verbotenerweise ein nahegelegenes Privatgrundstück in der Bad Gögginger Straße und hüpften in dem dort aufgestellten Trampolin herum. Dies konnte ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes beobachten und sprach die Jugendlichen an, woraufhin einer der Beiden sofort die Flucht ergriff. Ein 17jähriger konnte jedoch von dem Sicherheitsdienst dingfest gemacht werden. Der Jugendliche wurde im Anschluss von den eingesetzten Polizeibeamten seinen Eltern übergeben. Gegen ihn wird nun wegen Hausfriedensbruch ermittelt.
Kurz darauf um 22:30 Uhr konnte wiederum eine Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes beobachten, wie zwei Besucher am Rande des Festgeländes ein Verkehrszeichen entwenden wollte. Auch hier konnte einer der Beiden flüchten, ein 18jähriger junger Mann konnte dingfest gemacht und der Polizei überstellt werden. Gegen den Mann, welcher erheblich alkoholisiert war, wurden Ermittlungen wegen versuchten Diebstahls eingeleitet.
Kurz nach Mitternacht kam es zu einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung.
Hier wurde eine 18jährige von drei ihr weitläufig bekannten Männern im Alter von 17, 19 und 20 Jahren attackiert. Die Geschädigte wurde hierbei leicht verletzt und bedurfte keiner ärztlichen Behandlung. Bei der Aufnahme verstrickten sich sowohl die Geschädigte als auch Zeugen und Täter in Widersprüche. Den genauen Tatablauf zu rekonstruieren, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Gegen die Männer wurde ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Zu einer weiteren gefährlichen Körperverletzung kam es dann noch in derselben Festnacht gegen 00.15 Uhr. Hier wurde ein 18jähriger, welcher sich auf dem Heimweg vom Pfingstvolksfest befand, in der Trajanstraße in Bad Gögging von zwei Männern aufgelauert und zusammengeschlagen. Bereits auf dem Boden liegend, wurde dieser auch noch durch Tritte der Täter verletzt. Der Geschädigte wurde glücklicherweise nicht schwerer verletzt und musste nicht ärztlich behandelt werden. Die Hintergründe der Tat liegen derzeit noch völlig im Dunkeln. Über die Identität der Täter liegen derzeit keine neuen Erkenntnisse vor.
Es wurden Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Am Samstag gegen 23:35 Uhr kam es auf dem Festgelände zu einem Streit zwischen einem 19jährigen und einem 24jährigen Festbesucher, in dessen Verlauf der Jüngere seinem Kontrahenten einen Faustschlag ins Gesicht verpasste. Dieser erlitt hierbei leichte Gesichtsverletzungen, lehnte aber eine ärztliche Behandlung ab. Der Täter flüchtete zunächst, konnte jedoch kurze Zeit später von den Einsatzkräften gestellt werden. Da sich dieser sehr aggressiv zeigte, musste er gefesselt und zur Festwache verbracht werden. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde dieser wieder entlassen, ihm wurde ein Platzverweis für das gesamte Festareal erteilt.
Am Sonntag den 01:20 Uhr musste ein 21jähriger Festbesucher in Gewahrsam genommen werden. Der Mann pöbelte im Partyzelt mehrere Gäste an und belästigte diese. Nur widerwillig ließ er sich durch den Sicherheitsdienst aus dem Zelt verbringen. Da der Mann immer aufbrausender wurde, um sich schlug und trat und anzunehmen war, dass er einem Platzverweis nicht Folge leisten wird, wurde er in Polizeigewahrsam genommen. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde bei ihm ein Joint aufgefunden. Hinweise, dass der Mann alkoholisiert war, gab es nicht. Der Herr durfte die Nacht in der Polizeizelle verbringen und wurde am Morgen wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen ihn wurden Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, zudem erhielt er für die gesamte Dauer des Volksfestes ein Betretungsverbot.
Am nächsten Festtag - am Pfingstsonntag gegen 22:30 Uhr - kam es auf dem Festgelände zu einem hitzigen Streit zwischen einem 16jährigen Volksfestbesucher aus dem Landkreis Ingolstadt und drei weiteren Jugendlichen. Als es im weiteren Verlauf zu einem Gerangel kam, mischte sich ein 15jähriger Jugendlicher aus dem Landkreis Eichstätt ein, welcher den aggressiven 16jährigen von der Gruppe trennen und den Streit schlichten wollte. Der 16jährige verpasste dem Streitschlichter nun einen Faustschlag ins Gesicht. Dieser erlitt hierbei leichte Gesichtsverletzungen und seine Brille ging zu Bruch. Der Geschädigte wurde vor Ort durch den Rettungsdienst ambulant behandelt. Gegen den renitenten jugendlichen Volksfestbesucher, welcher erheblich alkoholisiert war, wird nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung ermittelt.
Am Pfingstmontag gegen 22:25 Uhr wurde ein 17jähriger Festbesucher beim Verlassen der öffentlichen Toiletten hinter dem großen Festzelt unvermittelt durch einen unbekannten Täter angegriffen und durch einen gezielten Faustschlag ins Gesicht verletzt. Der Geschädigte wurde vor Ort durch den Rettungsdienst behandelt. Die Hintergründe der Tat liegen völlig im Dunkeln. Dem Geschädigten war keine Täterbeschreibung möglich.
Eine 16jährige Jugendliche, welche am Pfingstsonntag nach dem Besuch des Volksfestes als vermisst gemeldet wurde, konnte nach umfangreichen Ermittlungen unversehrt und wohlauf bei einer Freundin aufgefunden und ihren Eltern wieder überstellt werden.
Zu einer kuriosen und nicht ganz alltäglichen Verhütung einer Trunkenheitsfahrt kam es am Pfingstsonntag gegen 23:25 Uhr. Hier kam ein 45jähriger Festbesucher aus freien Stücken auf einen Polizeibeamten zu und tönte, dass er jetzt nach Hause fahren werde. Er versprach dem Beamten aber langsam zu fahren, da er ja schließlich betrunken sei. Da der Mann in der Tat augenscheinlich erheblich alkoholisiert war, wurde der von ihm mitgeführte Autoschlüssel vorsichtshalber sichergestellt.
Insgesamt mussten zwölf „Wildpinkler“ beanstandet werden.
Die Festbesucher, welche das urinieren außerhalb der Bedürfnisanstalt bevorzugten, müssen nun mit empfindlichen Geldbußen rechnen.
Zu erwähnen ist, dass es in diesem Jahr keinerlei Fälle von Alkohol oder berauschenden Mitteln am Steuer gab - eine sehr positive Entwicklung, trotz gleichbleibender Anzahl von Verkehrskontrollen.
Die Einsatzkräfte waren täglich auf dem Festgelände und der unmittelbaren Umgebung unterwegs. Die Polizeiinspektion Kelheim erhielt hierbei täglich Unterstützung des Landshuter Einsatzzuges. Insgesamt wurden rund 220 Einsatzstunden geleistet.
Die hervorragende und reibungslose Zusammenarbeit mit der Stadt Neustadt a.d. Donau darf hier besonders erwähnt werden. Das von der Stadt Neustadt a.d. Donau als Sicherheitsbehörde bereitgehaltene Instrumentarium des Betretungsverbotes wird seitens der Polizei sehr begrüßt und zeigt bei den Betroffenen entsprechende Wirkung.
 
 
 
Karin Spielmann
Polizeihauptkommissarin
Polizeiinspektion Kelheim
Dienstgruppenleiterin
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