Alkoholisierte Fahrzeugführerin ohne Fahrerlaubnis festgestellt
Neustadt a.d. Donau (Lkrs. Kelheim): Es wurde eine 22-Jährige ohne Führerschein in alkoholisiertem Zustand mit einem Pkw festgestellt
Am 29.10.2023, gegen 07:00 Uhr, meldete ein Verkehrsteilnehmer einen schwarzen VW Golf, welcher ihm in Abensberg in der Münchener Straße die Vorfahrt nahm. Er musste eine Vollbremsung machen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Der schwarze Golf hatte zudem vorne links einen Schaden.
Eine Polizeistreife konnte das verdächtige Fahrzeug schließlich gegen 07:30 Uhr zwischen Abensberg und Neustadt a.d. Donau in der Heiligenstädter Straße antreffen. Am Steuer saß eine 22-Jährige aus dem Landkreis Kelheim. Sie war erheblich alkoholisiert, weshalb eine Blutentnahme durchgeführt wurde.
Die 22-Jährige zeigte einen Führerschein vor. Es stellte sich jedoch heraus, dass der Führerschein nicht ihr, sondern ihrer Schwester gehörte. Die 22-Jährige war nämlich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Den Schlüssel für den schwarzen VW Golf, welcher auf die Mutter der 22-Järigen zugelassen ist, habe die 22-Jährige laut der Mutter unbefugt vom Schlüsselbrett zuhause genommen.
Am Fahrzeug konnten zwei frische Unfallschäden festgestellt werden.
Zu dem Schaden vorne links konnte ein Baumstumpf in Bad Gögging ausfindig gemacht werden. Hierzu passt der Unfallschaden.
Ein weiterer frischer Unfallschaden konnte vorne rechts festgestellt werden. Hier ist die 22-Jährige offensichtlich gegen eine Wand oder eine Mauer gefahren. Es konnte jedoch keine beschädigte Wand festgestellt werden.
Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Kelheim unter der Telefonnummer 09441/5042-0 zu melden. Wer wurde ggf. noch von der 22-Jährigen mit dem schwarzen VW Golf gefährdet? Wessen Mauer oder Wand im Bereich Abensberg und Neustadt a.d. Donau weist einen frischen Unfallschaden auf, zu dem kein Verursacher bekannt ist? Ggf. passt der Schaden zu dem Schaden an dem schwarzen VW Golf.
Gegen die 22-Jährige wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkohol, Gefährdung des Straßenverkehrs infolge grober Vorfahrtsmissmachtung, Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Unbefugtem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges ermittelt.