Wirtschaftsweise geben Empfehlungen zur Umgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung basierend auf Forschungsergebnissen der Universität Regensburg

Ein wichtiges Thema: Zukünftig ist mit einer Absenkung des allgemeinen Rentenniveaus zu rechnen. Dabei sollten jedoch weiterhin angemessene Rentenleistungen garantiert werden, die das Risiko von Altersarmut reduzieren. Um dies zu erreichen, empfiehlt der Sachverständigenrat eine Umstellung der Rentenberechnung hin zu einer progressiven Rente: „Dabei erhalten Personen mit einem geringen Einkommen und folglich geringen Rentenanwartschaften überproportional hohe Rentenleistungen. Zur Finanzierung der Maßnahme werden die Rentenleistungen für einkommensstärkere Gruppen gekürzt.“ (Sachverständigenratsgutachten 2023/24, S. 329).
Bei der Ausgestaltung einer solchen Umstellung der Rentenberechnung orientiert sich das Gutachten maßgeblich an aktuellen Studienergebnissen der UR-Forschenden Prof. Dr. Fabian Kindermann und Veronika Püschel, MSc. Konkret schlagen diese eine Umgestaltung der Rentenberechnung vor, die Altersarmut bekämpft und gleichzeitig die Erwerbstätigkeit insbesondere bei Arbeitnehmer*innen mit geringen Einkommen fördert. Die vorgeschlagenen Reformmaßnahmen bekämpfen daher nicht nur Altersarmut auf wirksame Weise. Sie stärken auch die Idee der Eigenvorsorge durch die eigene Erwerbstätigkeit.
Website von Prof. Dr. Fabian Kindermann
Kapitel 5 des Gutachtens des Sachverständigenrats 2023/24 (ab Ziffer 430)
Website zum Drittmittelprojekt „Die Zukunft der Rente zwischen Demographie und Altersarmut“
Kapitel 5 des Gutachtens des Sachverständigenrats 2023/24 (ab Ziffer 430)
Website zum Drittmittelprojekt „Die Zukunft der Rente zwischen Demographie und Altersarmut“
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