Logo Kelheim (Grafik: Stadt Kelheim)Nachdem der Freistaat Bayern am gestrigen Dienstag die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BaylfSMV) veröffentlicht hat, setzt die Stadtverwaltung folgende Maßnahmen um:  
Die bisher bestehende Maskenpflicht (am Alten Hafen, Donaupark, Donauvorland, Volksfestplatz und Wöhrdplatz) wird auf die komplette Altstadt sowie auf die Parkplätze Niederdörfl und Aumühle erweitert. Die Beschilderung mit dem Hinweis zur Maskenpflicht ist bereits umgesetzt. In den genannten Bereichen gilt außerdem Alkoholverbot.
Die Verordnung tritt am heutigen Mittwoch, 9. Dezember, in Kraft. Die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BaylfSMV) ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.kelheim.de/einschraenkungen-corona/



Yvonne Kandziora
Vorzimmer Bürgermeister / Pressearbeit
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