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ACE-Vertrauensanwalt informiert zum Thema „Unfall – was nun?“

Kelheims ACE-Kreisvorsitzender Werner Katschke (rechts) bedankte sich bei Christoph Mackenrodt für die hilfreichen Infos zum Thema Unfall. (Foto: Hildebrand/ACE)Kelheims ACE-Kreisvorsitzender Werner Katschke (rechts) bedankte sich bei Christoph Mackenrodt für die hilfreichen Infos zum Thema Unfall. (Foto: Hildebrand/ACE)Der ein oder andere kennt es – beim Ausparken stößt man an das nebenan geparkte Fahrzeug oder an der Ampel knallt das nachfolgende Fahrzeug aufs Heck? Was ist nun zu tun? Wie man sich nach einem Unfall richtig verhält, ist im Prinzip ganz einfach, trotzdem gibt es einiges zu beachten. Der ACE-Kreisvorstand Kelheim wollte es genau wissen – ACE-Vertrauensanwalt Christoph Mackenrodt aus Regensburg referierte deshalb Ende März beim Clubabend zum Thema „Unfall – was nun?“.
Einmal nicht aufgepasst – und schon hat es gekracht. Das passiert täglich auf den Straßen. Zunächst sei wichtig, zu prüfen, ob es Verletzte gibt – das gehe immer vor, so Mackenrodt. Feuerwehr und Rettungsdienst müssen informiert und die Unfallstelle abgesichert werden. „Das versteht sich alles von selbst, das ist das Wichtigste“, sagt Mackenrodt. Wenn das alles erledigt ist – oder auch bei kleineren Unfällen ohne Personenschaden – sei es wichtig, Fotos von der Unfallsituation zu machen.
Dabei reiche es nicht aus, die Delle am Auto zu fotografieren. Die Gesamtsituation sei wichtig – „vor allem auch, wie die Fahrzeuge zueinander stehen, wo sich die Fahrzeuge berührt haben, wo überall die Scherben der Scheinwerfer herumliegen und welche Verkehrsschilder im Unfallbereich vorhanden“, so Mackenrodt. Auch ganz wichtig: das Kennzeichen des Unfallgegners. Das sollte man sich als erste notieren oder fotografieren. Denn mit diesem Kennzeichen könne in der entsprechenden Datenbank ermittelt werden, wo das Fahrzeug versichert ist. Auch die Benennung von Zeugen könne weiterhelfen, den Unfallhergang zu klären. Gänzlich unsinnig sei es, am Unfallort mit dem Unfallgegner zu streiten, wer schuld sei. Diese Frage sollte man am besten die Polizei und die Versicherungen bei der Schadensregulierung klären lassen. Es gilt also: Ruhig bleiben und alle Spuren dokumentieren.
Letztlich kann es auch sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten. Die Kommunikation mit Versicherungen kann langwierig und kompliziert sein. Dies kann man einer Fachfrau oder einem Fachmann überlassen. Positiver Nebeneffekt: Anwältinnen und Anwälte wissen genau, was einem zusteht. So ist oft nicht bekannt, dass man beim Verzicht auf einen Leihwagen Anspruch auf finanziellen Ausgleich hat. Solche und ähnliche „Kniffe“ können doch einiges ausmachen.
Wenn beide Unfallbeteiligten einen Teil der Schuld bei sich sehen, rät Mackenrodt von der Vereinbarung „Jeder zahlt seinen Schaden selbst“, ab. Denn: Bei einem Fahrzeug kann der Schaden sehr gering, beim anderen aber sehr hoch sein. Sinnvoll ist es daher, auch solche Schäden den Versicherungen zu melden, die dann jeweils anteilig den Schaden übernehmen.
Immer wieder wird die Frage laut, wie es denn mit Unfällen unter Alkoholeinfluss aussieht. Mackenrodt machte hier deutlich, dass solche Unfälle schwerwiegende Folgen haben können. Selbst wenn es zu keinem Personenschaden kommt, drohen Führerscheinentzug und hohe Kosten, zum Beispiel für die juristische Aufarbeitung vor Gericht. Zudem wird die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen. Mackenrodt warnte auch davor, sich an Promillegrenzen „herantrinken“ zu wollen. Meist schätze man sich selbst komplett falsch ein. Wer sich dann im Glauben, es sei noch alles ok, ans Steuer setzt und einen Unfall baut, hat mit harten Konsequenzen zu rechnen.
Bei der Nachfrage, wie es mit Unfallgegner aus dem Ausland sei, gab Mackenrodt das Stichwort „grüne Karte“. Mit dieser Karte, die man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt, ist erkennbar, wo das Fahrzeug versichert ist. Es gibt aber auch Länder, die nicht im System der „grünen Karte“ Mitglied sind. Hier sei die suche nach der Versicherung schon etwas schwieriger.
Beim Clubabend des ACE Kelheim wurde schnell klar, dass im Prinzip jeder weiß, wie er sich nach einem Unfall verhalten soll. Trotzdem kann es nicht schaden, sich gut zu informieren und auch anwaltlichen Rat einzuholen.
Werner Katschke bedankte sich im Namen des ACE-Kreisvorstandes Kelheim bei Christoph Mackenrodt für den interessanten Vortrag.
 
 
ACE Auto Club Europa e.V.
Kreis Kelheim
Kreisvorsitzender Werner Katschke
Tel.: 09441/ 5988
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