Freitag, 26. April 2024

Aktuelle Nachrichten

Universität und Wissenschaft

Gefährdet, doch das Studentenvisum fehlt

Die Strategic Litigation Unit am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Politik der Universität Regensburg engagiert sich für geflüchtete und bedrohte…
Studium an der Universität Regensburg. Hoffentlich auch bald für Zaafirah – noch fehlt das Studentenvisum (Foto: Universität Regensburg)
Aktuelle Nachrichten

SPD Regensburg-Land Ortsvereinstreffen

Kreisvorstand hört hin – wo drückt der Schuh bei den SPD-Ortsvereinen im Landkreis Regensburg? Ortsvereinstreffen in Deuerling (Foto: Alexander Deml)…
Ortsvereinstreffen in Deuerling (Foto: Alexander Deml)
Polizeiberichte Regensburg

Kontrollierte Sprengung einer Granate

REGENDORF: Bei Arbeiten der Autobahnmeisterei auf dem Parkplatz Regendorf an der A93 wurde heute Vormittag eine verrostete Granate aufgefunden.…
Granatenfund (Foto: Polizeipräsidium Oberpfalz)
Universität und Wissenschaft

Bayern und Queensland Research Alliance

Förderprogramm zur Unterstützung gemeinsamer Forschungsprojekte gestartet Teilnehmende des Workshops der Bavaria-Queensland Research Alliance and der…
Teilnehmende des Workshops der Bavaria-Queensland Research Alliance and der QUT Brisbane. (Foto: © Irina Herschler/Universität Bayreuth)
Polizeiberichte Niederbayern

Polizei Niederbayern (Symbolfoto)

Verkehrsunfälle Abensberg (Lkrs. Kelheim): Auffahrunfall mit Personenschaden Am Mittwoch, 24.04.2024, gegen 07:45 Uhr befuhr ein 37-jähriger…
Polizei Niederbayern (Symbolfoto)
Polizeiberichte Niederbayern

Mainburg: Verkehrsunfallflucht

Unerlaubtes entfernen vom Unfallort Am Mittwoch, den 24.04.2024, kam es am REWE-Parkplatz in Mainburg zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr zu einer…
Polizei Niederbayern (Symbolfoto)
19 Apr, 2024

kunst.schau 24

Jahresausstellung Studierender und Lehrender des Instituts für Bildende Kunst und…
Foto: © Julia Helena Ettenhuber, plein air, 2023, Acryl auf Leinwand, 100 x 80 cm (Archiv des Instituts)
19 Apr, 2024

Pkw-Aufbrecher gefasst

Silvia Nietzel verständigte in der Nacht zum zweiten Weihnachtsfeiertag die Polizei,…
v.l.: Polizeihauptmeisterin Kerstin Stolze, Silvia Nietzel sowie Leitender Polizeidirektor Gerhard Roider (Foto: Polizeihauptkommissar Eckl, Polizeiinspektion Regensburg Süd)
  1. Die staatlichen Regelungen wirken nur, wenn sie sie konsequent befolgt werden und ihre Einhaltung kontrolliert wird. Hierbei werden die Kreisverwaltungsbehörden nun verstärkt durch die bayerische Polizei unterstützt, die zusätzlich hierzu umgehend Polizeibeamte zur Verfügung stellt. Die Kontrollen werden systematisch erfolgen und sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen. Dabei kann die Polizei unmittelbar ein Verwarnungsgeld erheben. Konsequenzen können bis zur vorübergehenden Schließung der Betriebe und Einrichtungen reichen. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird beauftragt, umgehend die nötigen Schritte einzuleiten und dem Ministerrat über den Vollzug und die Erfahrungen zu berichten. Alle zuständigen Überwachungsbehörden sind im Übrigen zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert.
  1. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird gemeinsam mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gebeten, mit dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr abzuklären, ob und in welchen Bereichen die Corona-Amtshilfe zeitnah intensiviert werden kann (etwa beim Intensivtransport, Sanitätswesen).
  1. Der Ministerrat beschließt, die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen ÖGD-Testzentren zunächst bis 31. März 2022 fortzuführen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Testzentren durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Sinne der Testverordnung betrieben werden. Der Ministerrat spricht sich dafür aus, für den Zeitraum der Fortführung der lokalen ÖGD-Testzentren die Kosten für deren Einrichtung und den Betrieb durch den Freistaat Bayern zu tragen, soweit sie nicht nach der Test-Verordnung oder von anderen Kostenträgern übernommen werden.
  1. Die vierte Corona-Welle ist eine Welle der Ungeimpften. Impfen ist und bleibt der wichtigste Weg aus der Pandemie. Weil das Antikörperniveau gerade bei Risikopatienten sechs Monate nach Impfung nachlässt, steigert ein Impfbooster den Impfschutz deutlich. Bayern setzt daher auf flächendeckende Auffrischungsimpfungen für alle und fährt den Impfbetrieb in seinen Impfzentren, die seit Oktober im Stand-by-Betrieb sind, wieder auf wöchentlich (Mo.-Fr.) rd. 2000 Impfungen pro 100.000 Einwohner hoch.

Der Ministerrat betont die Bedeutung von Auffrischimpfungen, die, wie die Erfahrungen aus Ländern wie etwa Israel zeigen, einen entscheidenden Einfluss zur Reduzierung des Infektionsgeschehens haben können.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind daher aufgerufen von der Möglichkeit der Booster-Impfungen Gebrauch zu machen. Begleitend stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sicher, dass über die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden alle Personen über 60 Jahre eine direkte Information über die Bedeutung einer Auffrischungsimpfung erreicht.

  1. Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen ist sicherzustellen, dass alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten bereitstehen, um die schwierige Lage in der stationären Versorgung zu bewältigen. Der Ministerrat beauftragt daher das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zu prüfen, ob und wie hierzu erneut die Möglichkeit geschaffen werden kann, alle Kliniken sowie Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation und andere geeignete Einrichtungen in das Versorgungsgeschehen einzubeziehen.
  1. Die Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration, für Arbeit, Familie und Soziales, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie für Gesundheit und Pflege werden beauftragt, einen Handlungsleitfaden für die bayerischen Betriebe auszuarbeiten und online zu stellen, der die wichtigsten für die Wirtschaft relevanten Fragen zur Handhabung von 3G in Betrieben behandelt (v. a. Fragerecht des Arbeitgebers, Datenschutz, Nachweispflichten, etwaiger Lohnverlust). Der Bund wird aufgefordert, umgehend eine rechtssichere Rechtsgrundlage für ein Fragerecht von Arbeitgebern nach dem Impfstatus und eine datenschutzrechtliche Speichermöglichkeit des Impfstatus zu schaffen.

 

  1. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum November (Inkrafttreten am 11. November) in folgenden Punkten geändert:

8.1  Die Maskenpflicht in der Schule gilt in der Grundschulstufe und allen weiterführenden Schulen bis auf Weiteres.

8.2      Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.

 

 

Dr. Anton Preis

Pressesprecher der Staatskanzlei und stellvertretender Pressesprecher der Staatsregierung

Google Analytics Alternative