Freitag, 26. April 2024

Aktuelle Nachrichten

Universität und Wissenschaft

Gefährdet, doch das Studentenvisum fehlt

Die Strategic Litigation Unit am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Politik der Universität Regensburg engagiert sich für geflüchtete und bedrohte…
Studium an der Universität Regensburg. Hoffentlich auch bald für Zaafirah – noch fehlt das Studentenvisum (Foto: Universität Regensburg)
Aktuelle Nachrichten

SPD Regensburg-Land Ortsvereinstreffen

Kreisvorstand hört hin – wo drückt der Schuh bei den SPD-Ortsvereinen im Landkreis Regensburg? Ortsvereinstreffen in Deuerling (Foto: Alexander Deml)…
Ortsvereinstreffen in Deuerling (Foto: Alexander Deml)
Polizeiberichte Regensburg

Kontrollierte Sprengung einer Granate

REGENDORF: Bei Arbeiten der Autobahnmeisterei auf dem Parkplatz Regendorf an der A93 wurde heute Vormittag eine verrostete Granate aufgefunden.…
Granatenfund (Foto: Polizeipräsidium Oberpfalz)
Universität und Wissenschaft

Bayern und Queensland Research Alliance

Förderprogramm zur Unterstützung gemeinsamer Forschungsprojekte gestartet Teilnehmende des Workshops der Bavaria-Queensland Research Alliance and der…
Teilnehmende des Workshops der Bavaria-Queensland Research Alliance and der QUT Brisbane. (Foto: © Irina Herschler/Universität Bayreuth)
Polizeiberichte Niederbayern

Polizei Niederbayern (Symbolfoto)

Verkehrsunfälle Abensberg (Lkrs. Kelheim): Auffahrunfall mit Personenschaden Am Mittwoch, 24.04.2024, gegen 07:45 Uhr befuhr ein 37-jähriger…
Polizei Niederbayern (Symbolfoto)
Polizeiberichte Niederbayern

Mainburg: Verkehrsunfallflucht

Unerlaubtes entfernen vom Unfallort Am Mittwoch, den 24.04.2024, kam es am REWE-Parkplatz in Mainburg zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr zu einer…
Polizei Niederbayern (Symbolfoto)
19 Apr, 2024

kunst.schau 24

Jahresausstellung Studierender und Lehrender des Instituts für Bildende Kunst und…
Foto: © Julia Helena Ettenhuber, plein air, 2023, Acryl auf Leinwand, 100 x 80 cm (Archiv des Instituts)
19 Apr, 2024

Pkw-Aufbrecher gefasst

Silvia Nietzel verständigte in der Nacht zum zweiten Weihnachtsfeiertag die Polizei,…
v.l.: Polizeihauptmeisterin Kerstin Stolze, Silvia Nietzel sowie Leitender Polizeidirektor Gerhard Roider (Foto: Polizeihauptkommissar Eckl, Polizeiinspektion Regensburg Süd)

Corona-Pandemie / 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis 9. Februar verlängert / Ausnahmen von 2G für minderjährige Schüler werden fortgeführt / Regelungen zur Quarantäne werden zum 11. Januar angepasst

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert.
Staatsregierung Bayern (Grafik: Bayerische Staatsregierung)Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden Punkten angepasst:
• Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK-Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
• Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten.
 
Die Regelungen zur Quarantäne für Kontaktpersonen und Isolation werden zum 11. Januar 2022 angepasst.
• Die Dauer von Quarantäne und Isolation beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei waren.
• Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen werden aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation eine Freitestung durch PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests verlangt.
• Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).
• Sobald der Bund die hierfür notwendigen Rechtsänderungen vorgenommen hat, werden künftig enge Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz samt Auffrischungsimpfung vorweisen, sowie vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene, von der Quarantäne ausgenommen.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.
 
 
Bayerische Staatsregierung
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