REGENSBURG. Am Donnerstagvormittag, 11. März 2021, wurde bei Bauarbeiten eine Fliegerbombe aufgefunden. Die Entschärfung wurde erfolgreich durchgeführt.
Meike Schröder
Kriminalhauptkommissarin
Polizeipräsidium Oberpfalz
Präsidialbüro / Pressestelle
Meike Schröder
Kriminalhauptkommissarin
Polizeipräsidium Oberpfalz
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Janina Forster
Referentin im Bürgerbüro Ruth Müller, MdL
Nikolastraße 49
84034 Landshut
Telefon: +49 (0)871 95358 300
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Janina Forster
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Sie haben viel Beifall bekommen.
Die Beschäftigen in Pflegeberufen brauchen aber nicht nur symbolische Wertschätzung, sondern konkrete Verbesserungen, die ihren Arbeitsplatz attraktiver machen. Ein einheitlicher und allgemeinverbindlicher Tarifvertrag hätte die zerklüftete Lohnlandschaft bei den Pflegefachkräften nun einheitlicher machen sollen. Die Gewerkschaft Verdi und der Arbeitgeberverband BVAP hatten den Tarifvertrag Altenpflege im September ausgehandelt. Er sieht eine Erhöhung der Einkommen bis auf 18,50 Euro für examinierte Altenpflegekräfte ab Januar 2023 vor. Dieser hätte durch Arbeitsminister Hubertus Heil für allgemeinverbindlich erklärt werden sollen. Laut Gesetz müssen Caritas und Diakonie, wo zahlreiche Pflegekräfte beschäftigt sind, für ein solches Vorhaben ein Votum abgeben.
Die 62-köpfige Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas, die für 25.000 Einrichtungen und –dienste zuständig ist, hat diesen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nun abgelehnt. Hintergrund ist, dass die Kommission zu dem Schluss gekommen sei, dass sich der vorgelegte Tarifvertrag für Caritas-Beschäftigte letztlich nachteilig ausgewirkt und nicht zur Verbesserung der Bedingungen in der Pflege beigetragen hätte. „Verbindliche Tariflöhne wären jedoch für unzählige anderweitig Beschäftigte ein Meilenstein hin zu einer anständigen Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen gewesen“, so die Pfeffenhausener Landtagsabgeordnete Ruth Müller. Wie paradox diese Entscheidung sei, zeige sich am Beispiel des Seniorenheims in Furth bei Landshut. Die Schließung des Heimes wurde zwei Jahre vor Ablauf des laufenden Vertrags beschlossen aufgrund von fehlendem Personal.
Die Pflegebranche hat bereits seit langem Nachwuchsprobleme. „Aufgrund der allgemein bekannten Belastungen, die dieser Beruf neben allen noch so schönen sozialen Aspekten mit sich bringt und bei gleichzeitig schlechter Bezahlung, entscheiden sich zu wenig junge Leute für eine berufliche Laufbahn im Pflegebereich“, so Ruth Müller. „Mit der Ablehnung des Branchentarifvertrags haben die Arbeitgeber der katholischen Kirche eine Riesenchance verpasst, eine für unsere Gesellschaft unverzichtbare Berufsgruppe so zu honorieren, wie es ihrem Einsatz gebührt.“ SPD-Arbeitsminister Heil möchte auf jeden Fall, sämtliche weiteren Wege ausloten, um höhere Pflegelöhne zu erreichen. So will er die Pflegemindestlohnkommission neu einberufen, um dort mittelfristig entsprechend höhere Lohnuntergrenzen zu vereinbaren.
Janina Forster
Referentin im Bürgerbüro Ruth Müller, MdL
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Tonia Anders
Referentin des Abgeordnetenbüros Ruth Müller, MdL
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Polizeipräsidium Niederbayern
Pressesprecher
Maximilian Bohms
Polizeioberkommissar
Janina Forster
Referentin im Bürgerbüro Ruth Müller, MdL
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Franziska Meinl
Polizeioberkommissarin
Polizeipräsidium Oberpfalz
Präsidialbüro / Pressestelle
„Hart erkämpft wurde das Frauenwahlrecht überall auf der Welt“, erinnert die Landtagsabgeordnete und frauenpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Ruth Müller an diesem Jahrestag an diese Errungenschaft in Sachen Gleichstellung. In Bayern hat der Sozialdemokrat Kurt Eisner 1918 den Frauen das Stimmrecht verschafft und 1919 waren die bayerischen Frauen die ersten, die bei der Landtagswahl im Januar ihre Stimme abgeben durften. Viele weitere Rechte wurden erst später erstritten, erkämpft und durchgesetzt, erinnert Müller an einige Meilensteine: 1953 wurde der Gehorsamsparagraph in der Ehe abgeschafft, bis 1958 konnten Ehemänner das Arbeitsverhältnis ihrer Frau kündigen und erst seit 1977 dürfen Frauen auch ohne Zustimmung des Ehemanns berufstätig sein. Bis 1958 war die Erlaubnis des Ehemannes notwendig, den Führerschein zu erwerben. Und erst 1997 wurde Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Über 100 Jahre Frauenwahlrecht haben aber bis heute nicht dazu geführt, dass Frauen beispielsweise in der Politik im gleichen Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind, kritisiert Müller. In den bayerischen Städten sind Frauen mit 33,7 Prozent in den Räten vertreten, in den Kreistagen mit 27,7 Prozent und in den Gemeinderäten ist nur noch jeder fünfte Platz (22,2 Prozent) mit einer Frau besetzt, wobei Niederbayern mit 18,4 Prozent Frauenanteil das Schlusslicht im Vergleich der Regierungsbezirke bildet. „Die Stimme von Frauen muss in der Politik gehört werden, wenn gute Entscheidungen in den Gremien getroffen werden sollen“, so Müller. Denn Politik hat die Aufgabe, die Lebenswirklichkeiten aufzunehmen und abzubilden, um für die gesamte Gesellschaft Entscheidungen zu treffen. Gerade einmal 50 Jahre ist es her, dass in der Schweiz die Frauen das Stimm- und Wahlrecht erhielten, am 7. Februar 1971. Und damit 78 Jahre nach den Neuseeländerinnen, 52 Jahre nach den Deutschen und 51 Jahre nach den Amerikanerinnen. Der letzte Kanton in der Schweiz war Appenzell-Innerrhoden. Dort wurde erst 1990 – entgegen einem Mehrheitsentscheid der Männer – aufgrund der Verfassungswidrigkeit das Frauenwahlrecht eingeführt.
Ruth Müller, MdL
Nikolastraße 49
84034 Landshut